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    Home » Schüttorf, BAB 31 Abschnitt 100 Station, 1,5 FR Emden Niederlande Rheine- Fehleranfälliges Messgerät!
    Rechtsformen

    Schüttorf, BAB 31 Abschnitt 100 Station, 1,5 FR Emden Niederlande Rheine- Fehleranfälliges Messgerät!

    adminBy adminMai 23, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Auf der Bundesautobahn 31 wird in Höhe der Ortschaft Schüttorf durch die Bußgeldstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt. Betroffen ist insbesondere die Fahrtrichtung Emden/Niederlande. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Überwachung erfolgt mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Viele Betroffene erhalten an dieser Stelle regelmäßig Bußgeldbescheide – nicht selten aber auf Grundlage fehlerhafter Messwerte. Gerade deshalb bestehen hier besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch.

    Wie funktioniert PoliScan Speed?

    Das PoliScan Speed arbeitet mit einem sogenannten LIDAR-Verfahren, bei dem Lichtimpulse (Laser) ausgesendet werden, um Fahrzeuge auf einer Messstrecke von bis zu 75 Metern zu erfassen. Trifft ein Laserimpuls auf ein Fahrzeug, wird dieser reflektiert und vom Sensor registriert. Aus dem gemessenen Zeitintervall zwischen Aussendung und Empfang wird auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs geschlossen – basierend auf dem Prinzip der Weg-Zeit-Berechnung.

    Doch obwohl das Messprinzip technisch überzeugend klingt, gibt es zahlreiche kritische Punkte und bekannte Fehlerquellen, die die Messung massiv beeinflussen und häufig zu ungenauen oder falschen Ergebnissen führen.

    Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed

    1. Auffächerung der Laserimpulse

    Ein zentrales Problem liegt in der Länge des Messbereichs. Über 75 Meter kann es zu einer Auffächerung der ausgesendeten Laserstrahlen kommen. Das bedeutet, dass das Gerät nicht mehr exakt unterscheiden kann, welches Signal zu welchem Fahrzeug gehört. Die Folge: Verfälschte Rückstrahlsignale und somit fehlerhafte Berechnungen der Geschwindigkeit.

    2. Mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich

    Befinden sich gleichzeitig mehrere Fahrzeuge innerhalb des Erfassungsbereichs – was auf einer vielbefahrenen Autobahn keine Seltenheit ist –, ist das Risiko sehr hoch, dass das Gerät entweder das falsche Fahrzeug misst oder die Daten zweier Fahrzeuge vermischt. In solchen Fällen kann nicht zweifelsfrei belegt werden, welches Fahrzeug wirklich zu schnell war – eine grundlegende Voraussetzung für eine rechtlich verwertbare Messung.

    3. Fehlausrichtung des Sensors

    Damit die Messung gültig ist, muss der Lasersensor präzise im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleinste Abweichungen – beispielsweise durch ein ungenaues Stativ oder unebenen Untergrund – können erhebliche Fehler bei der Geschwindigkeitsberechnung hervorrufen. Derartige Abweichungen lassen sich später oft nur durch ein technisches Sachverständigengutachten belegen.

    4. Fehlende Schulungsnachweise

    Werden die Messungen von nicht ausreichend geschultem Personal durchgeführt, oder fehlen die entsprechenden Nachweise in der Akte, ist die gesamte Messung rechtlich angreifbar. Es gilt: Nur wer ordnungsgemäß eingewiesen ist, darf ein solches Gerät bedienen. Fehlt diese Voraussetzung, ist die Verwertbarkeit der Messung ausgeschlossen.

    5. Abgelaufene Eichung

    Alle Messgeräte unterliegen einer regelmäßigen Eichpflicht. Ist die Eichung nicht mehr gültig, darf das Gerät nicht mehr eingesetzt werden. Wird dennoch gemessen, sind alle auf dieser Grundlage erhobenen Daten unverwertbar. Dies betrifft nicht nur den konkreten Einzelfall, sondern unter Umständen ganze Messreihen.

    6. Dokumentationsmängel in der Bußgeldakte

    In vielen Fällen sind die Bußgeldakten unvollständig. Fehlende Messprotokolle, unscharfe oder undeutliche Lichtbilder, nicht gespeicherte Rohdaten oder widersprüchliche Angaben zur Aufstellung des Geräts können im Verfahren systematisch genutzt werden, um die Verwertbarkeit der Messung in Zweifel zu ziehen.

    Warum lohnt sich ein Einspruch – besonders mit Rechtsanwalt Andreas Junge?

    Angesichts der Vielzahl potenzieller Fehlerquellen bei PoliScan Speed-Messungen sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich hoch – vorausgesetzt, Sie lassen Ihren Fall durch einen erfahrenen Fachmann prüfen.

    Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und seit vielen Jahren bundesweit im Bereich Bußgeldverfahren tätig. Er kennt nicht nur die juristischen, sondern auch die technischen Schwächen der gängigen Messsysteme und arbeitet eng mit spezialisierten Gutachtern zusammen. In vielen Fällen kann bereits durch Akteneinsicht erkannt werden, ob ein Fehler vorliegt. Wird dann ein technisches Gutachten beauftragt, können die Beanstandungen gerichtsfest nachgewiesen werden.

    Wichtig zu wissen: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen für Sie keinerlei Kosten, auch nicht im Falle einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung – denn diese wird von Herrn Rechtsanwalt Junge nicht eingefordert.

    So nehmen Sie Kontakt auf – sicher, schnell und unverbindlich

    Telefonisch:
    Die Kanzlei ist unter der Festnetznummer 030 39839032 erreichbar. Für besonders dringende Fälle steht zusätzlich die Mobilnummer 0179 2346907 zur Verfügung.

    Per E-Mail:
    Ihre Anfrage können Sie jederzeit direkt an junge@jhb.legal senden.

    Über anwalt.de:
    Eine besonders einfache und komfortable Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet das Kontaktformular auf dem offiziellen Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de. Hier erhalten Sie nicht nur einen schnellen Zugang zur Kanzlei, sondern auch einen transparenten Überblick über Bewertungen anderer Mandanten und eine klare Übersicht zu Spezialisierungen und bisherigen Erfolgen.

    Die Geschwindigkeitsmessungen auf der BAB 31 bei Schüttorf sind aufgrund der eingesetzten Technik in hohem Maße fehleranfällig. Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid wehrt, hat gute Chancen, das Verfahren erfolgreich abzuwehren – vor allem mit der Unterstützung eines erfahrenen Verteidigers wie Rechtsanwalt Andreas Junge. Seine bundesweite Tätigkeit, die Spezialisierung im Verkehrsrecht und die Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen machen ihn zur ersten Wahl für Betroffene.

    Zögern Sie nicht, Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen – völlig risikofrei und ohne Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherung.



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