Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Verkäufer gelten allgemein nicht als Risikogruppe, wenn es um gefährliche Berufe geht. Sie arbeiten weder mit Maschinen noch mit gefährlichen Stoffen, und auch das Arbeitsumfeld ist in der Regel überschaubar und sicher. Dennoch birgt der Beruf aus arbeitsrechtlicher Sicht bestimmte Gefahren – vor allem im Umgang mit Bargeld und Kassenverantwortung. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Es ist die tägliche Arbeit an der Kasse, die den Beruf des Verkäufers juristisch riskant macht. Verkäufer hantieren im Sekundentakt mit Münzen und Scheinen, führen Kassenabschlüsse durch und sind für korrektes Kassieren verantwortlich. Dabei kann es leicht zu Differenzen kommen, bei denen am Ende des Tages Geld in der Kasse fehlt. Auch wenn solche Fehlbeträge fast immer versehentlich entstehen, werfen sie regelmäßig Fragen auf – und damit beginnt der arbeitsrechtliche Ernstfall.
Denn oft reichen bereits kleinere Differenzen aus, um den Arbeitgeber misstrauisch zu machen. Häufen sich diese Vorkommnisse, folgen nicht selten Kündigungen. Dabei gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nicht einmal einen Diebstahl nachweisen. In vielen Fällen genügt ein ausreichend begründeter Verdacht, um eine sogenannte Verdachtskündigung auszusprechen.
Das bedeutet, dass bereits der Verdacht einer Pflichtverletzung unter Umständen reicht, um das Arbeitsverhältnis zu beenden – auch wenn die Tat, hier: der Diebstahl oder die Unterschlagung, letztlich nicht bewiesen ist.
Wer in einer solchen Situation eine Kündigung erhält, sollte nicht zögern und umgehend rechtlichen Rat einholen. Idealerweise wendet man sich noch am selben Tag an einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Verpasst man diese Frist, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nichts mehr unternehmen – selbst wenn sie von einem Arbeitsgericht wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorgaben kassiert worden wäre.
Betroffenen Arbeitnehmern kommt oft zugute, dass Kündigungen wegen vermuteter Unterschlagung von Kassengeldern in der Praxis schwer zu beweisen sind. Der Arbeitgeber muss den Verdacht sorgfältig und nachvollziehbar begründen und dabei die Rechte des Arbeitnehmers wahren. Zudem können schon formale Fehler bei der Anhörung oder der Dokumentation die Kündigung angreifbar machen. Deshalb lohnt sich juristischer Beistand in solchen Fällen fast immer. Viele Verkäufer, die rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt anrufen, haben gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung.
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