Stuttgart, 22. Mai 2025 – Nach Recherchen des MDR wurden über 300 Millionen Euro von ca. 10.000 privaten Anlegerinnen und Anlegern über sogenannte Genussrechte bei der DEGAG eingesammelt. Es besteht laut MDR ein konkretes Totalverlustrisiko. Die DEGAG-Gruppe hat einen Insolvenzantrag gestellt, dessen Verfahren jedoch noch nicht eröffnet wurde. Zudem laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche.
Eser: Anleger müssen schnell handeln – auch wegen drohender Verjährung
„Die Lage ist ernst. Neben dem realen Risiko eines Totalverlusts droht vielen Betroffenen zusätzlich der Eintritt der Verjährung“, warnt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.
Kurze Verjährungsfrist: Drei Jahre ab Kenntnis
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195, § 199 BGB).
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Bei vielen Anlegern könnte dies bereits in den Jahren 2021 oder 2022 erfolgt sein – die Verjährung droht damit spätestens Ende 2024 oder 2025.
„Wer untätig bleibt, verliert womöglich dauerhaft seine Ansprüche“, so Eser. Auch für mögliche Prospekthaftungsansprüche gilt eine absolute Verjährung von zehn Jahren ab Zeichnung, unabhängig von der Kenntnis.
Unsere Empfehlung: Sofort rechtlich prüfen lassen
Die Kanzlei Eser vertritt bundesweit über 60 DEGAG-Anleger. In den meisten Fällen wurden bereits Rechtsschutzdeckungen erlangt. Rechtsanwalt Eser bereitet für Betroffene sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Schritte vor – insbesondere gegen Vermittler, Berater und ggf. deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.
Kanzlei Eser bietet Anlegern:
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Verjährungsprüfung und Fristnotierung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Koordination in Sammelverfahren
- Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Behörden
Erforderliche Unterlagen für die Prüfung:
- Zeichnungsschein / Vertrag über die Genussrechte
- Zahlungsnachweise
- Beratungsunterlagen, Protokolle, Visitenkarten
- Schriftwechsel mit Vermittlern / DEGAG
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen (inkl. ARB)
Kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung:
Kanzlei Eser Law
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