Im Sommer 2024 haben viele Depotbanken und Broker in Deutschland Polymetal Aktien ihrer Kunden ersatzlos ausgebucht. Nachdem die Aktiengesellschaft ihren Sitz von Jersey nach Astana verlegte, eine Aufspaltung des Unternehmenns in einen kasachischen und russischen Teil erfolgte und eine Umfirmierung in solidcore resources vorgenommen wurde, konnten viele Depotbanken in Deutschland die Aktien nicht mehr für ihre Kunden verwahren, weil ihnen der Zugang zur AIX (Kasachischen Wertpapierbörse) fehlte, von der die Aktien der Anleger jetzt verwahrt werden.
Anleger können nun bei der Kasachischen Wertpapierbörse unter Vorlage geeigneter Belege beantragen, dass die Aktien wieder ihnen zugeordnet werden. Über die Aktien können Anleger dann aber immer noch nicht verfügen. Außerdem werden ihnen auch keine Dividenden gutgeschrieben. Hierfür müssen Anleger zusätzlich ein Depot mit Zugang zur AIX abschließen und die Übertragung der Aktien beantragen.
Sofern Sie anstelle von Polymetal Aktien sogenannte ADR (Depositary Receipts) erwarben, müssen Sie Ihre ADR rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist am 31.08.2023 in Aktien umgetauscht haben. Andernfalls ist eine Zuordnung der Aktien auf Ihre Person nicht mehr möglich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Gutschrift der Aktien auf einem geeigneten Depot ist außerdem, dass Sie über einen gültigen Reisepass verfügen.
Auch wenn es möglich ist, die Verfahren hierfür „auf eigene Faust“ durchzuführen, möchten wir Ihnen hierbei unsere professionelle Hilfe anbieten. Wir haben bereits erste Mandanten erfolgreich bei dem Vorgang begleitet. Neben der erforderlichen Korrespondenz mit der AIX können wir unseren Kunden auch die Einrichtung eines geeigneten Depots empfehlen und den Schriftverkehr mit dem Broker vorbereiten bzw. übernehmen, damit der Empfang der Aktien vollzogen werden kann.
Für unsere Tätigkeit rechnen wir eine 1,5 Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zzgl. Ust. ab. Der Gegenstandswert, welcher der Gebühr zugrunde gelegt wird, entspricht dem Kurswert Ihrer Aktien an der AIX zum Zeitpunkt der Mandatserteilung. Sofern Sie lediglich eine erste Beratung in Anspruch nehmen möchten, beträgt unsere Vergütung pauschal € 150,00 zzgl. Ust. Bitte rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, wenn Sie uns beauftragen möchten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.