Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Dürre in Deutschland: „Wir sind an einem Kipppunkt“

    Mai 21, 2025

    Warum Steuerberater von Klagen Abstand nehmen sollten

    Mai 21, 2025

    Arbeitsmarkt: Deutschlands Fachkräfte-Problem – hier ist die Mint-Lücke am größten

    Mai 21, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Warum der Gesellschaftsvertrag auch weiterhin entscheidend bleibt
    Rechtsformen

    Warum der Gesellschaftsvertrag auch weiterhin entscheidend bleibt

    adminBy adminMai 20, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 hat sich für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vieles geändert – nicht jedoch die grundsätzliche Behandlung der sogenannten „Buchposition“ eines Gesellschafters im Grundbuchverfahren. Ein aktueller Beschluss des OLG München Beschluss vom 05.05.2025 – 34 Wx 93/25 e verdeutlicht, dass auch nach der Reform der Gesellschaftsvertrag beim Tod eines Gesellschafters eine zentrale Rolle spielt.

    Worum geht es?

    Im entschiedenen Fall war eine GbR – bestehend aus zwei Gesellschaftern – im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Einer der Gesellschafter verstarb bereits 2009. Im Zuge der Umstellung auf die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) gemäß MoPeG beantragten die Erben die Berichtigung des Grundbuchs. Das Grundbuchamt forderte die Vorlage des zum Todeszeitpunkt gültigen Gesellschaftsvertrags – zur Klärung, ob der Gesellschaftsanteil vererblich war oder ob eine Anwachsung auf den verbleibenden Gesellschafter stattgefunden hat.

    Rechtlicher Hintergrund

    Der zentrale Streitpunkt ist die sogenannte „Buchposition“ eines Gesellschafters eine vererbliche Rechtsposition oder nicht? Nach gefestigter Rechtsprechung – zuletzt bestätigt durch den BGH  – ist das nicht der Fall. Die Gesellschafterstellung vererbt sich nicht automatisch, sondern hängt von den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ab.

    Auch das MoPeG hat hieran nichts geändert. Zwar wurde mit § 707a BGB n. F. die Möglichkeit der Eintragung der GbR in ein Gesellschaftsregister geschaffen. Doch im Grundbuchverfahren nach Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB bleibt entscheidend, ob und auf wen sich die Gesellschafterstellung durch Tod überträgt. Das muss – wie bisher – durch Vorlage des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen werden.

    Bedeutung für die Praxis

    Keine automatische Vererbung der Buchposition: Wer im Grundbuch als Gesellschafter eingetragen ist, bleibt dort formell nur so lange, bis nachgewiesen ist, wer die Rechtsnachfolge gemäß Gesellschaftsvertrag angetreten hat.

    Notwendigkeit der Vertragsvorlage: Auch nach dem MoPeG bleibt es erforderlich, bei der Grundbuchberichtigung den Gesellschaftsvertrag vorzulegen – insbesondere zur Klärung von Nachfolgeklauseln.

    Erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung: Das Grundbuchamt prüft nicht nur die Bewilligungsbefugnis, sondern auch, ob die eingetragene GbR und die neu einzutragende eGbR identisch sind. Ein rein formaler Abgleich reicht nicht aus.

    Kein Durchgriff durch das Gesellschaftsregister: Die Eintragung im Gesellschaftsregister ersetzt nicht den Nachweis der materiellen Rechtslage im Sinne der Grundbuchordnung.

    Fazit

    Die Reform durch das MoPeG bringt für die GbR in vielerlei Hinsicht mehr Rechtssicherheit. Im Bereich des Grundbuchrechts bleiben jedoch bewährte Prinzipien bestehen. Die Gesellschafterstellung ist keine losgelöst vererbbare „Buchposition“. Für die praktische Arbeit von Notaren, Rechtsanwälten und Erben bedeutet dies: Der Gesellschaftsvertrag ist und bleibt das zentrale Instrument zur Klärung der Rechtsnachfolge – und sollte entsprechend sorgfältig aufgesetzt und archiviert werden.

    Gerne hilft Ihnen die Kanzlei Ehmer bei erbrechtlichen Problemen weiter!

    www.kanzleiehmer.de



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleBaubranche: Trotz Milliarden-Schuldenpakets – wie die Bürokratie die Boom-Hoffnung am Bau erstickt
    Next Article Sturz nach OP – fehlende Überwachung in der Aufwachphase
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Warum Steuerberater von Klagen Abstand nehmen sollten

    Mai 21, 2025
    Rechtsformen

    sozialrechtlicher Status von Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – Nachforderung von ca. 57.600 € rechtswidrig

    Mai 21, 2025
    Rechtsformen

    Opferschutz im Strafrecht – wie ich Ihnen helfe, Ihre Rechte wirksam durchzusetzen

    Mai 21, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20255 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    „Kennst du Schon …?“ – 4 Clevere Strategien für Investoren -intros

    adminMai 21, 2025
    Finanzieren

    Kanada sagt, dass der G7 -Finanzminister sich auf Stabilität und Erholung des Wachstums konzentrieren wird

    adminMai 21, 2025
    Cashflow

    Pitchdeck: Proptech Scalara Bekommt 300.000 Euro

    adminMai 20, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Dürre in Deutschland: „Wir sind an einem Kipppunkt“

    Mai 21, 2025

    Warum Steuerberater von Klagen Abstand nehmen sollten

    Mai 21, 2025

    Arbeitsmarkt: Deutschlands Fachkräfte-Problem – hier ist die Mint-Lücke am größten

    Mai 21, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.