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    Home » WS Group: BaFin warnt vor ws-group.info
    Rechtsformen

    WS Group: BaFin warnt vor ws-group.info

    adminBy adminMai 20, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Mit dem Aufschwung von Online-Trading-Plattformen haben zahlreiche Menschen erstmals Zugang zu den globalen Finanzmärkten erhalten. Allerdings sind nicht alle Anbieter vertrauenswürdig – aktuell besteht der Verdacht, dass die Plattform ws-group.info Finanzdienstleistungen erbringt, ohne über die dafür notwendige behördliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

    Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.5.2025 vor Angeboten der WS Group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ws-group.info ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

    Hier zur Warnung der BaFin

    WS GROUP bewirbt sich auf seiner Handelsplattform ws-group.info mit den folgenden Worten:

    „Handeln Sie mit WS GROUP
    Über 20 Jahre Expertise: Vertrauen Sie den Marktexperten

    WS GROUP ist ein führender globaler, technologiegestützter Liquiditätsanbieter für Finanzprodukte. Gegründet im Jahr 2007, wachsen wir kontinuierlich sowohl personell als auch organisatorisch, erweitern unser Produktangebot, unser großes Gegenpartei-Netzwerk und unsere Handelsfähigkeiten, um sicherzustellen, dass unsere Handelszentren in Europa und APAC weltweit, 24 Stunden am Tag, Liquidität über alle wichtigen Börsen und Handelsplattformen bereitstellen können. Unsere Unternehmenskultur ist einzigartig. Wir sind Unternehmer im Herzen und treiben Innovationen in den Finanzmärkten voran. Wir sind ein Team aus leidenschaftlichen, kreativen Köpfen, die funktionsübergreifend und länderübergreifend zusammenarbeiten.“

    Finanzdienstleister in Deutschland benötigen eine Erlaubnis der BaFin

    In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis agieren. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin zuverlässig prüfen.

    Vorsicht, wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt

    Anleger sollten Online-Plattformen und vermeintlich attraktive Trading-Angebote stets kritisch prüfen – insbesondere, wenn hohe Gewinne in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beweis für Seriosität.
    Wer Zweifel hat, sollte unabhängigen fachlichen Rat einholen und prüfen, ob der Anbieter in den offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – gelistet ist.
    Fehlt eine entsprechende Zulassung, ist größte Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen unseriösen Anbieter.

    Haben Sie schlechte Erfahrungen mit ws-group.info? Warten Sie auf Auszahlung Ihres angeblichen Guthabens?

    Warnzeichen: auffällig häufige Zahlungsaufforderungen – doch Auszahlungen bleiben aus

    Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die von der Plattform ws-group.info keine Auszahlungen erhalten haben. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz warnt:

    „Wenn auch Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab Zahlungsforderungen wie Steuern, Liquiditätsnachweise etc. verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.“

    Ermittlungsdurchbruch im Online-Anlagebetrug: Tatverdächtiger gefasst, Vermögenswerte eingefroren

    Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.

    Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“

    Weitere Erfolge:

    „Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025

    „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024

    Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

    Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ws-group.infohaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

    In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

    Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

    Kontaktformular Kanzlei plan C

    In einer Ersteinschätzung
    – analysieren wir Ihre Situation
    – besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
    – klären Sie über Chancen und Risiken auf
    – geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
    – entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

    Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

    Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

    Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 

    www.kanzlei-plan-c.de



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