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    Home » 500.000,00 Euro Schmerzensgeld nach Querschnittslähmung
    Rechtsformen

    500.000,00 Euro Schmerzensgeld nach Querschnittslähmung

    adminBy adminMai 18, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    In einem bedeutenden Urteil vom 23.01.2020 (1 U 2237/17) hat das OLG München einer 14-jährigen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 Euro zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Klinik für mehrere Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer komplizierten Wirbelsäulenoperation verantwortlich ist, die zu einer schweren Querschnittslähmung führte.

    Der Fall im Überblick

    Die junge Patientin litt an einer angeborenen Muskelschwäche, die eine Operation an der Wirbelsäule notwendig machte. Während des Eingriffs kam es zu erheblichen Komplikationen, insbesondere wurde hierbei ein zentraler Venenkatheter (ZVK) fehlerhaft im Spinalkanal platziert. Dieser Fehler wurde erst nach mehreren Stunden erkannt, was zu einer unzureichenden Behandlung und letztlich zu einer irreversiblen Rückenmarksverletzung führte. Die Patientin konnte zunächst ihre Beine nicht mehr bewegen und war kurze Zeit später von der Halswirbelsäule abwärts querschnittsgelähmt.

    Wichtige Urteilsgrundlagen

    Das Oberlandesgericht bewertete die Behandlungsschritte der Klinik im Detail. Es stellte fest, dass bei der Nachbehandlung mehrere Behandlungsfehler begangen wurden, darunter:

    • Fehlerhafte Lagekontrolle des ZVK: Das erste Röntgenbild wurde fehlerhaft interpretiert, was die Fehllage des Katheters verschleierte.
    • Verspätete Reaktion auf den Befund: Die fehlerhafte Lage wurde erst nach mehreren Stunden erkannt, wodurch die Schädigung des Rückenmarks nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte.
    • Überdosierung bei der Sedierung: Die Patientin wurde mit einer deutlich zu hohen Dosis Sufentanil sediert, was die neurologische Überwachung erschwerte.
    • Verzögerung bei der Bildgebung: Die Entscheidung, eine MRT oder CT durchzuführen, wurde zu spät getroffen, was die Diagnose verzögerte.

    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Fehler in ihrer Gesamtheit grob fehlerhaft waren und kausal für die schwere Lähmung der Patientin sind.

    Rechtliche Bewertung und Konsequenzen

    Das OLG München stellte fest, dass die Beweislast für die Kausalität auf Seiten der Klinik liegt, da mehrere grobe Behandlungsfehler nachgewiesen wurden. Die Verzögerung beim Erkennen und Beheben des Fehlers sowie die Überdosierung bei der Sedierung wurden als wesentliche Ursachen für die irreversible Schädigung angesehen.

    Der Anspruch auf Schmerzensgeld wurde mit 500.000,00 Euro bemessen, was die Schwere der Verletzungen und die dauerhafte Beeinträchtigung der jungen Patientin widerspiegelt. Zudem wurde die Beklagte verpflichtet, zukünftige materielle Schäden zu ersetzen und festgestellt, dass noch nicht alle Ansprüche der Patientin erfüllt sind.

    Fazit für die Praxis

    Dieses Urteil zeigt deutlich, wie wichtig eine sorgfältige und rechtzeitige Behandlung sowie eine korrekte Befunderhebung sind. Es unterstreicht die Bedeutung der Beweisführung bei Behandlungsfehlern und die Möglichkeit, bei groben Fehlern hohe Schmerzensgelder durchzusetzen. Für Patienten und Angehörige ist es ein wichtiger Hinweis, dass bei Behandlungsfehlern eine umfassende rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht notwendig ist, um eine gerechte Entschädigungen zu erhalten.

    Wenn Sie Fragen zu Arzthaftungsfällen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

    Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch

    In unserer Kanzlei – patientengerecht Rechtsanwälte – wissen wir, wie belastend und dringlich medizinische Haftungsfälle für Betroffene sind. Deshalb bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Oft können bereits im ersten Gespräch wichtige Weichen gestellt und Fragen geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren und das Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten und Kliniken auszugleichen.

    Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihre Angelegenheit zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen mit Professionalität und Durchsetzungsstärke für eine faire Entschädigung.

    Telefonisch: 040 333 13 301

    Per E-Mail: info@patientengerecht.de  

    Über das Kontaktformular auf unserer Homepage: https://patientengerecht.de/ersteinschaetzung/



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