Immer mehr Anleger berichten von hohen Verlusten mit offenen Immobilienfonds – obwohl ihnen die Geldanlage ursprünglich als sicher und risikoarm verkauft wurde. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart ein wegweisendes Urteil gefällt: Eine Anlegerin erhält ihr gesamtes Investment in den Fonds UniImmo Wohnen ZBI zurück, weil sie falsch beraten wurde. Für viele Betroffene ein Lichtblick.
Falsche Anlageberatung: Geld zurück bei offenen Immobilienfonds
Wir vertreten bundesweit Anleger, die mit offenen Immobilienfonds Verluste gemacht haben – darunter auch Produkte wie UniImmo Wohnen ZBI, Deka-ImmobilienEuropa, grundbesitz europa, Hausinvest oder Leading Cities Invest. Viele unserer Mandanten berichten: Ihnen wurde die Anlage bei der Volksbank, Sparkasse oder einer Privatbank als sicher, flexibel und festgeldähnlich empfohlen – obwohl in Wahrheit erhebliche Risiken bestanden.
Wenn auch Sie Verluste mit einem offenen Immobilienfonds erlitten haben und Ihnen die Geldanlage als besonders sicher oder risikolos präsentiert wurde, prüfen wir kostenlos und unverbindlich, ob Schadensersatz wegen Falschberatung möglich ist.
Gericht sieht schwere Beratungsfehler bei Verkauf von Fondsanteilen
Im Fall vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 12 O 287/24) wurde die Volksbank Böblingen zur Rückzahlung von 5.000 Euro verurteilt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Fonds-Anteile nicht zur Anlageempfehlung passten: Ein offener Immobilienfonds sei „im Werterhalt nicht so sicher wie ein Festgeld“, so das Urteil. Die Bank hätte das klarstellen müssen – hat es aber nicht. Ergebnis: Beratungsfehler, vollständige Rückabwicklung (Urteil jedoch nicht rechtskräftig)
Weitere Urteile stärken die Rechte geschädigter Fonds-Anleger
Nicht nur in Stuttgart, auch in anderen Verfahren wie vor dem LG Nürnberg-Fürth (Az. 4 HK O 5879/24) kritisieren Gerichte, dass die Einstufung von Fonds wie UniImmo Wohnen ZBI in Risikoklasse 1 nicht mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt. Experten sprechen von einer „Sicherheitsillusion“ – und vermuten, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden systematisch falsch beraten haben.
Unsere Erfahrung: Auch Ihr Fall kann Erfolg haben
Zwar handelt es sich bei dem Urteil um einen Einzelfall – doch er zeigt: Anleger haben eine Chance, wenn die Bank die Risiken des Fonds verharmlost hat. Oft sind diese Beratungsfehler gut dokumentiert, etwa durch Beratungsprotokolle, Verkaufsunterlagen oder die Risikoeinstufung im Produktinformationsblatt.
Ein Geld zurück bei Fondsverlusten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – und wir helfen Ihnen, diese Voraussetzungen zu prüfen. Auch wenn der Fonds schon vor längerer Zeit verkauft wurde, beginnt die Verjährungsfrist oft erst mit dem erlittenen Verlust.
Wir sind spezialisiert auf Bankrecht und Kapitalanlagerecht und vertreten Anleger deutschlandweit. Wenn auch Sie mit einem offenen Immobilienfonds Verluste gemacht haben oder sich falsch beraten fühlen, sprechen Sie mit uns. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Chancen – kostenfrei und unverbindlich.