Wenn ein deutscher Staatsangehöriger mit seinem ausländischen Ehepartner gemeinsam in Deutschland leben möchte, stellt sich schnell eine zentrale Frage: Braucht mein Ehepartner ein Visum?
Die Antwort hängt vom Herkunftsland des Ehepartners ab – und von der Frage, ob bereits eine Ehe besteht oder erst geschlossen werden soll. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer ein Visum braucht, welche Ausnahmen gelten und was Sie beim Ehegattennachzug konkret beachten müssen.
Wer braucht überhaupt ein Visum zur Familienzusammenführung?
Zunächst muss unterschieden werden: Nicht jede ausländische Staatsangehörigkeit verpflichtet zur vorherigen Visumsbeantragung. Je nachdem, aus welchem Land Ihr Ehepartner stammt, gelten sehr unterschiedliche Regeln.
Kein Visum erforderlich bei EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigkeit
Ehepartner aus einem der folgenden Länder benötigen kein Visum zur Einreise und auch keinen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung:
- EU-Staaten (z. B. Polen, Frankreich, Spanien, Italien, Kroatien etc.)
- EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Schweiz
Nach der Einreise besteht lediglich die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt. Ein gesondertes Verfahren zur Familienzusammenführung entfällt.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Ehe mit einer deutschen oder nicht-deutschen Person geschlossen wurde.
Visum kann auch nach Einreise beantragt werden (privilegierte Drittstaaten)
Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten dürfen visumsfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung nachträglich in Deutschland beantragen. Dazu gehören:
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA, Großbritannien
- Sowie unter bestimmten Voraussetzungen: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino
Wichtig: Diese Erleichterung gilt nur, wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird – mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthV genannten Sonderfälle.
Für alle anderen gilt: Visum ist vor der Einreise Pflicht!
Kommt Ihr Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat, der nicht zu den oben genannten Drittstaaten gehört, dann gilt:
Ein Visum zur Familienzusammenführung muss zwingend vor der Einreise beantragt und bewilligt werden.
Beispiele:
- Türkei
- Marokko
- Nigeria
- Indien
- Philippinen
- Pakistan
- Iran
- Afghanistan
- Kosovo
- Albanien
Ohne dieses Visum ist weder die Einreise noch die anschließende Aufenthaltsgenehmigung möglich – selbst wenn eine rechtmäßige Ehe mit einem deutschen Staatsbürger besteht.
Zusammengefasst:
Herkunftsland des Ehepartners |
Visum vor Einreise nötig? |
Nachträglicher Aufenthaltstitel möglich? |
EU/EWR/Schweiz |
❌ Nein |
🟢 Meldung genügt |
USA, Kanada, Australien etc. |
❌ Nein |
🟢 Aufenthaltstitel in Deutschland |
Türkei, Indien, Iran etc. |
✅ Ja |
🔴 Nicht ohne Visum möglich |
Sobald feststeht, dass ein Visum für den Ehegattennachzug notwendig ist, stellt sich die nächste Frage: Was genau braucht mein Partner für die Beantragung? Und: Wie läuft das Verfahren ab? Hier finden Sie die Antworten – klar gegliedert und auf dem Stand von 2025.
Welche Unterlagen sind für das Visum erforderlich?
Die genauen Anforderungen können je nach Land leicht variieren, aber in fast allen Fällen sind folgende Unterlagen zwingend notwendig:
Vom ausländischen Ehepartner:
- Gültiger Reisepass
- Heiratsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung oder Apostille)
- Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1-Niveau – mehr dazu unten)
- Visumantragsformular (der deutschen Auslandsvertretung)
Vom in Deutschland lebenden Ehepartner:
- Deutscher Reisepass oder beglaubigte Kopie
- Falls kein deutscher Staatsbürger: Aufenthaltstitel in Deutschland (Original oder Kopie)
- Wohnraumnachweis (z. B. Mietvertrag)
- Nachweis über Einkommen bzw. Krankenversicherung (nicht immer zwingend, aber oft empfohlen)
Wichtig:
Die Unterlagen müssen im Original und häufig mit Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Ob Apostillen, beglaubigte Kopien oder Übersetzungen erforderlich sind, steht auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Ablauf des Visumverfahrens Schritt für Schritt
Der Visumsprozess ist mehrstufig und dauert oft mehrere Wochen bis Monate:
1. Termin bei der deutschen Auslandsvertretung
Der ausländische Ehepartner muss einen Termin bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren, um den Visumsantrag einzureichen.
In vielen Ländern sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar Monaten üblich.
2. Einreichung aller Unterlagen
Zum Termin müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung.
3. Prüfung durch die deutsche Ausländerbehörde
Die Auslandsvertretung leitet den Antrag an die für den deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde weiter. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für den Nachzug erfüllt sind.
Dazu gehört insbesondere:
- Besteht eine anerkannte Ehe?
- Bestehen Zweifel an der Echtheit der Beziehung?
- Liegen Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen vor?
4. Rückmeldung an die Auslandsvertretung
Wenn die Ausländerbehörde zustimmt, darf das Visum erteilt werden. Die Auslandsvertretung informiert den Antragsteller und erteilt nach Zahlung der Gebühr das Einreisevisum.
Durchschnittliche Dauer: 6–12 Wochen, in komplexen Fällen länger.
Müssen Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug nachgewiesen werden?
Ja – in den meisten Fällen muss der nachziehende Ehepartner bereits beim Visumsantrag einfache Deutschkenntnisse nachweisen (A1).
Dies betrifft grundsätzlich alle Personen, die aus einem Drittstaat stammen (z. B. Türkei, Marokko, Pakistan), außer es greift eine Ausnahme.
Akzeptierte Nachweise:
- Goethe-Zertifikat A1
- Telc A1-Zertifikat
- ÖSD-Zertifikat A1
Ausnahmen von der Nachweispflicht
Nicht jeder Ehepartner muss A1-Deutsch nachweisen. Die wichtigsten Ausnahmen:
- Ehegatten deutscher Staatsangehöriger, wenn der Nachzug kurzfristig und unverschuldet nicht möglich ist
- Ehegatten privilegierter Staatsbürger (z. B. USA, Japan, Kanada etc.)
- Hochqualifizierte Fachkräfte
- Wenn der Ehepartner gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Sprache zu erlernen
- Wenn das Erlernen der Sprache im Herkunftsland unmöglich oder unzumutbar ist (Nachweis erforderlich)
Wer ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt, braucht vor allem eines: Geduld. Aber auch Sorgfalt ist entscheidend – denn kleine Fehler oder fehlende Dokumente können zu langen Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen.
Die häufigsten Fehler beim Ehegattennachzug
- Unvollständige Unterlagen beim Visumantrag
Oft fehlen beglaubigte Kopien, Übersetzungen oder aktuelle Nachweise.
Tipp: Vorab bei der deutschen Botschaft prüfen, was im Einzelfall benötigt wird. Nicht alle Listen sind auf dem neuesten Stand.
- Heiratsurkunde wird nicht anerkannt
Gerade bei Urkunden aus Drittstaaten wird oft eine Legalisation oder Apostille verlangt.
Ohne Anerkennung der Ehe: Kein Visum.
- Fehlender Sprachnachweis (A1-Zertifikat)
Das Sprachdiplom muss bei Antragstellung vorliegen. Eine „Nachreichung“ später ist oft nicht möglich.
Zertifikate müssen von anerkannten Institutionen stammen – z. B. Goethe-Institut, Telc oder ÖSD.
- Unrealistische Zeitplanung
Viele Antragsteller gehen davon aus, dass der Nachzug in 2–4 Wochen erledigt ist. In Wahrheit dauert das Verfahren oft mehrere Monate – in Einzelfällen sogar länger.
- Missverständnisse beim Visumtyp
Manchmal wird ein Schengen-Visum (Touristenvisum) beantragt, obwohl ein nationales Visum nötig ist.
Das führt zu Ablehnung.
Praktische Tipps für eine reibungslose Visumerteilung
- Termin frühzeitig buchen
In manchen Ländern (z. B. Pakistan, Nigeria) sind die Wartezeiten auf einen Botschaftstermin sehr lang. Am besten schon während der Hochzeitsplanung darum kümmern.
- Alle Unterlagen doppelt mitbringen
Originale + beglaubigte Kopien + Übersetzungen.
Empfehlenswert: Ein sauber geordneter Ordner mit Inhaltsverzeichnis.
- Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen
Nach Antragstellung kann der in Deutschland lebende Partner aktiv mit der Ausländerbehörde kommunizieren, um Nachfragen zu vermeiden.
- Wohnraum & Krankenversicherung vorbereiten
Auch wenn es (bei deutschen Staatsbürgern) nicht immer Pflicht ist: Nachweise über ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherung beschleunigen das Verfahren.
- Verständnis für Behördenrealität
Viele Behörden sind überlastet. Höflicher, sachlicher Kontakt bringt oft mehr als Druck.
Fazit: Geduld, Vorbereitung und Kommunikation sind der Schlüssel
Der Ehegattennachzug nach Deutschland ist kein leichter oder schneller Weg – aber er ist machbar, wenn man die Voraussetzungen kennt, ehrlich kommuniziert und die nötigen Schritte sorgfältig plant.
Für viele Paare bedeutet der Nachzug die erste gemeinsame Lebensphase in Deutschland – ein emotionaler, aber auch bürokratisch fordernder Schritt. Mit guter Vorbereitung und realistischen Erwartungen lässt sich dieser Weg erfolgreich gestalten.
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