Die stationäre Geschwindigkeitsmessung an der Bundesautobahn 20 bei Kilometer 227.650 in Fahrtrichtung Bad Segeberg stellt eine der zentralen Kontrollstellen für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dar. Diese Stelle befindet sich in einem Bereich, der von vielen Autofahrern unterschätzt wird, da die Strecke verkehrsbedingt oft unauffällig wirkt. Doch gerade hier greift die Verkehrsüberwachung mit einem modernen Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ein.
Technische Funktionsweise des PoliScan Speed
Das eingesetzte Messgerät PoliScan Speed basiert auf der LIDAR-Technologie. Es sendet in kurzen Abständen Laserimpulse aus, die auf eine Strecke von rund 75 Metern vor dem Gerät auf Fahrzeuge treffen und von diesen reflektiert werden. Aus der Dauer dieser Hin- und Rücksignale wird die Geschwindigkeit des erfassten Fahrzeugs berechnet – dies geschieht durch eine sogenannte Weg-Zeit-Berechnung. Das Gerät erfasst also nicht punktuell, sondern misst die Bewegung innerhalb eines definierten Bereichs. Die dabei entstehende Bilddokumentation wird später mit den berechneten Werten kombiniert.
Zahlreiche bekannte Fehlerquellen des PoliScan Speed
Trotz seiner technologischen Raffinesse ist das System in der Praxis nachweislich fehleranfällig.
Ein wesentliches Problem ergibt sich aus der Länge des Messbereichs. Durch die große Reichweite kann es zu einer sogenannten Auffächerung der Laserimpulse kommen. Das bedeutet, dass die ausgesandten Lichtsignale sich derart ausbreiten, dass es zu Messungenauigkeiten und Datenverzerrungen kommt. Die Folge sind falsche oder überhöhte Geschwindigkeitsangaben. In Kombination mit reflektierenden Flächen am Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern werden Rückstrahlsignale ebenfalls verzerrt.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Mehrfacherfassung von Fahrzeugen. Wenn sich mehrere Autos gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden – etwa bei dichtem Verkehr – kann das System oftmals nicht eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Dies führt zu einer Beweislage, die im gerichtlichen Verfahren häufig nicht standhält.
Hinzu kommt, dass das Gerät absolut präzise ausgerichtet sein muss, um verlässliche Messwerte zu liefern. Bereits kleinste Abweichungen vom rechten Winkel zur Fahrbahn können zu erheblichen Messfehlern führen – mit dem Ergebnis, dass ein korrekt fahrendes Fahrzeug als zu schnell erfasst wird.
Auch Verfahrensfehler spielen eine Rolle: Fehlt in der Bußgeldakte der Nachweis darüber, dass der zuständige Messbeamte für das Gerät ordnungsgemäß geschult wurde, oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die gesamte Messung rechtlich nicht verwertbar. Gerichte haben in solchen Fällen wiederholt Messreihen vollständig annulliert.
Rechtsprechung zur Fehleranfälligkeit
Die Problematik des PoliScan Speed ist längst Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So hat etwa das Amtsgericht Mannheim (Az.: 21 OWi 509 Js 35760/13) in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass Messungen mit dem PoliScan Speed wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit unter Umständen unverwertbar sind. Auch das Amtsgericht Landstuhl (Az.: 4286 Js 12961/15) stellte fest, dass bei einer nicht einwandfreien Zuordnung der Messung zum Fahrzeug erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs bestehen.
Warum siceinh hier Einspruch lohnt
Angesichts der zahlreichen dokumentierten Fehlerquellen lohnt sich ein Einspruch gegen einen auf dieser Messung basierenden Bußgeldbescheid fast immer – insbesondere dann, wenn die Sanktionen ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister zur Folge hätten.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert und bundesweit erfolgreich tätig. Er kennt die technischen Schwächen der gängigen Messsysteme, insbesondere des PoliScan Speed, und arbeitet mit anerkannten Sachverständigen zusammen, um fehlerhafte Messungen durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachweisen zu lassen.
Kontaktaufnahme – einfach, digital und effizient
Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist nicht notwendig. Die Mandatsaufnahme und Fallbearbeitung erfolgen vollständig digital oder telefonisch. Alle Unterlagen können bequem per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontaktformular übermittelt werden.
Kontaktmöglichkeiten im Überblick:
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Online über anwalt.de: Über das Kontaktformular auf der Seite www.anwalt.de/andreas-junge ist die Mandatierung problemlos möglich. Hier können Sie Ihre Daten übermitteln, Dokumente hochladen und erhalten schnell eine rechtliche Einschätzung.
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Ein telefonisches Erstgespräch ist kurzfristig möglich. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung fallen für Sie keine Kosten an – auch eine etwaige Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Die Geschwindigkeitsmessstelle bei Weede auf der A 20 ist ein typisches Beispiel für die Problematik moderner Verkehrsüberwachung. Aufgrund der bekannten und dokumentierten Fehlerquellen des PoliScan Speed bestehen hervorragende Chancen, sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren – insbesondere mit der professionellen Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Junge.