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    Home » Geld verloren? Jetzt handeln – BaFin warnt!
    Rechtsformen

    Geld verloren? Jetzt handeln – BaFin warnt!

    adminBy adminMai 17, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    BaFin warnt: Gefälschte Jobangebote führen in die Geldwäsche-Falle – So funktioniert die Betrugsmasche mit Geldweiterleitung

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor einer neuen, gefährlichen Betrugsmasche: Gefälschte Jobangebote, die zur Geldwäsche missbraucht werden. Aktuell steht die Website xnt-group.de im Fokus dieser Warnung, die vorgibt, seriöse Heimarbeitsplätze anzubieten. Tatsächlich verbirgt sich dahinter ein ausgeklügeltes System zur Geldweiterleitung über private Konten von ahnungslosen Opfern. Ziel sind oft Menschen, die einen flexiblen Nebenjob oder Heimarbeitsplatz suchen und leichtgläubig dem professionellen Auftreten der Betrüger vertrauen.

    Perfider Trick: Identitätsdiebstahl bekannter Firmen

    Ein besonders heimtückischer Aspekt dieser Betrugsmasche ist der Missbrauch der Identität real existierender Unternehmen. Im aktuellen Fall nutzen die Täter unrechtmäßig den Namen der Baumann Vermögensverwaltung GmbH aus Rheinbreitbach, die mit der betrügerischen Website xnt-group.de keinerlei Verbindung hat. Durch die Verwendung eines realen, renommierten Firmennamens schaffen die Täter falsches Vertrauen und vergrößern so den Kreis potenzieller Opfer für ihre Geldwäsche-Aktivitäten.

    Die Methode: Illegale Geldtransfers im Auftrag Dritter

    Die Betrüger präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber und bieten angebliche Nebenjobs an. Kern der Methode ist die Aufforderung an die „Mitarbeiter“, Gelder von Dritten zu empfangen und umgehend weiterzuleiten. Dies ist jedoch ein klar erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Eine dafür notwendige BaFin-Erlaubnis fehlt sowohl den Hintermännern als auch den unwissenden Kontoinhabern – was die Handlung illegal macht und strafrechtliche Risiken birgt.

    Typischer Ablauf der Betrugsmasche:

    • Vermeintliches Jobangebot: Der erste Kontakt erfolgt häufig über bekannte Jobportale wie Indeed, Stepstone oder Kleinanzeigen, aber auch gezielt über soziale Medien wie LinkedIn, Telegram oder WhatsApp. Die Beschreibung ist oft harmlos formuliert und verspricht Unterstützung bei „Zahlungsvorgängen“.
    • Gefälschte Vertragsunterlagen & Legitimation: Die Opfer erhalten professionell wirkende, aber gefälschte Arbeitsverträge, oft versehen mit Logos realer Unternehmen. Teils wird sogar eine Videoidentifikation verlangt, bei der Ausweisdaten und biometrische Informationen für weiteren Identitätsdiebstahl missbraucht werden.
    • Nutzung privater Bankkonten: Die neuen „Mitarbeiter“ werden gedrängt, ihre eigenen Bankkonten für die Transaktionen zu nutzen. Dies wird mit Vorwänden wie einem „Zahlungstest“, einer „Reaktionsüberprüfung“ oder der „Dezentralisierung des Zahlungsverkehrs“ begründet.
    • Abwicklung von Geldtransfers Dritter: Die auf den Konten eingehenden Beträge stammen aus vorangegangenen Betrugshandlungen, z. B. aus Romance Scams, falschen Investmentplattformen oder Fake-Shops. Über das Konto des Opfers wird das Geld blitzschnell umgeleitet – oft in Kryptowährungen, auf ausländische Konten oder an weitere Mittelsmänner. Dies ist der Kern der Geldwäsche.

    Straf- und zivilrechtliche Folgen für Betroffene:

    • Strafrechtliche Risiken: Wer ohne Erlaubnis Geld für Dritte entgegennimmt oder weiterleitet, erbringt einen illegalen Zahlungsdienst (§ 63 ZAG). Schnell steht der Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB), auch durch Leichtfertigkeit, oder der Beihilfe zu Betrugshandlungen (§ 27 StGB) im Raum. Sogar eine Beteiligung am Betrug (§ 263 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) durch die Nutzung gefälschter Dokumente kann relevant werden.
    • Zivilrechtliche Folgen: Geschädigte der ursprünglichen Betrugshandlungen können vom unwissenden Opfer die Rückzahlung der an sie weitergeleiteten Beträge verlangen (§§ 812 ff. BGB). Dabei spielt es oft keine Rolle, dass der oder die Betroffene selbst Opfer einer Täuschung geworden ist.
    • Missbrauch persönlicher Daten: Ein besonders nachhaltiger Schaden entsteht durch den Missbrauch persönlicher Daten. Kopien von Ausweisen, Steuer-IDs, Kontodaten oder Selfies mit Ausweisdokumenten werden von den Tätern regelmäßig für andere Straftaten oder zum Identitätsdiebstahl weiterverwendet – etwa zur Eröffnung weiterer Konten oder zum Abschluss von Verträgen.

    Wer steckt dahinter? Täterstrukturen und Erkennungsmuster der Cyberkriminalität

    Die Strukturen hinter Websites wie xnt-group.de sind typisch für organisierte Cyberkriminalität:

    • Anonym registrierte Domains: Die Websites werden oft über Anbieter registriert, die keine oder nur gefälschte Inhaberdaten preisgeben.
    • Falsche Impressumsangaben: Das Impressum enthält entweder gestohlene Daten realer Unternehmen (wie bei der Baumann Vermögensverwaltung GmbH) oder ist komplett leer.
    • Internationales Agieren: Die Drahtzieher agieren häufig aus Nicht-EU-Staaten mit geringer Strafverfolgungsdichte, was die juristische Verfolgung erschwert.
    • Schnelle Plattformwechsel: Ähnliche betrügerische Websites verschwinden nach kurzer Zeit und tauchen unter neuem Namen wieder auf, um einer Entdeckung zu entgehen.

    So erkennen Sie Fake-Jobangebote – Wichtige Erkennungszeichen:

    • Keine echte Firmen-E-Mail-Domain (Vorsicht bei Adressen wie @gmail.com, @outlook.com etc.).
    • Sehr unklare oder vage Aufgabenbeschreibung, oft nur „Unterstützung bei Zahlungen“.
    • Versprechung einer vermeintlich hohen Bezahlung für einfache Tätigkeiten ohne spezielle Qualifikation.
    • Forderung nach Zusendung von Ausweisdokumenten oder anderen sensiblen persönlichen Daten bereits vor dem Abschluss eines rechtsgültigen Vertrags.
    • Ausschließlich Kommunikation per Chat (Telegram, WhatsApp) oder E-Mail; Vermeidung von Telefonaten.

    Straf- und bußgeldrechtliche Risiken im Detail (Auszug):

    Auch wenn in gutem Glauben gehandelt wurde, können Betroffene sich unwissentlich strafbar machen:

    • § 63 ZAG: Durchführung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste ohne Erlaubnis.
    • § 261 StGB: Geldwäsche, auch durch leichtfertiges Handeln.
    • § 27 StGB: Beihilfe zu betrügerischem Verhalten der Täter.
    • § 263 StGB: Betrug, wenn die eigene Mitwirkung (z.B. durch Nutzung des Kontos) die Täuschung anderer fördert.
    • § 267 StGB: Urkundenfälschung (z.B. bei Nutzung oder Vorlage manipulierter Arbeitsverträge).

    In der Praxis drohen Betroffenen:

    • Einleitung von Ermittlungsverfahren
    • Kontosperrungen durch die Bank
    • Möglicherweise sogar Hausdurchsuchungen
    • Einträge ins Bundeszentralregister

    Was tun als Betroffene*r? Wichtige Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    Handeln Sie sofort, wenn Sie den Verdacht haben, in eine solche Betrugsmasche geraten zu sein:

    1. Beweise sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen. Speichern Sie E-Mails, Screenshots von Chatverläufen (WhatsApp, Telegram), die gefälschten Arbeitsverträge und alle weiteren Dokumente. Machen Sie sowohl Ausdrucke als auch digitale Sicherungen.
    2. Bank umgehend informieren: Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Schildern Sie den Sachverhalt, lassen Sie das Konto prüfen und bitten Sie um Rückbuchungen der fragwürdigen Transaktionen, falls noch möglich. Klären Sie, ob die Bank bereits eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet hat oder plant.
    3. Anzeige bei der Polizei erstatten: Gehen Sie zur örtlichen Polizeidienststelle oder nutzen Sie die Online-Internetwache Ihres Bundeslands, um eine Anzeige zu erstatten. Nehmen Sie alle gesicherten Daten und Belege mit.
    4. Rechtsanwalt einschalten: Es ist ratsam, frühzeitig einen im Straf- und Zivilrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihre Rolle prüfen, die drohende Haftungsgefahr einschätzen und Sie gegenüber Banken, Ermittlungsbehörden und potenziellen Gläubigern (den Geschädigten der Vortaten) vertreten.
    5. Schutz vor Rufschädigung und Identitätsdiebstahl: Da Ihre persönlichen Daten missbraucht wurden, beantragen Sie vorsorglich einen neuen Personalausweis. Prüfen Sie die Aktivierung von Kreditüberwachungsdiensten wie dem SCHUFA-Update-Service. Melden Sie den Datenschutz-Vorfall eventuell auch der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
    6. Zivilrechtliche Gegenmaßnahmen prüfen: Ein Rechtsanwalt kann auch prüfen, ob Sie eigene Verluste zurückfordern können (z. B. für bereits geleistete Rückzahlungen an Dritte) oder Anspruch auf Schadensersatz wegen Identitätsdiebstahl und illegaler Datenverarbeitung haben.

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    Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Betrugsmasche mit gefälschten Jobangeboten



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