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    Home » Firmenwagen 2025: Das gilt für Selbständige
    Unternehmensregistrierung

    Firmenwagen 2025: Das gilt für Selbständige

    adminBy adminMai 17, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    17.05.2025 · Recht & Steuern

    Du nutzt deinen Firmenwagen auch privat? Dann musst du den geldwerten Vorteil versteuern. Erfahre jetzt, welche Methode – Fahrtenbuch oder 1%-Regel – sich für dich als Selbständiger oder Freiberufler wirklich lohnt und wie du 2025 Steuern sparen kannst.

    Warum muss ich einen Firmenwagen versteuern?

    Wenn du deinen Firmenwagen privat nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Selbst wenn du nur gelegentlich privat fährst, musst du dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen – entweder pauschal oder durch lückenlose Dokumentation.

    Wichtig: Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung musst du nichts versteuern – und kannst alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist ein lückenloser Nachweis (z. B. Fahrtenbuch).

    Firmenwagen: Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

    Die steuerliche Behandlung deines Fahrzeugs hängt von der Nutzung ab:

    • Mehr als 50 % geschäftlich: notwendiges Betriebsvermögen. Alle Kosten sind Betriebsausgaben.
    • 10–50 % geschäftlich: gewillkürtes Betriebsvermögen. Wahlrecht zur Zuordnung.
    • Unter 10 % geschäftlich: Privatvermögen. Geschäftliche Fahrten über Kilometerpauschale abzurechnen (0,30 Euro/km).

    Tipp: Das Finanzamt prüft Selbstständige genau, insbesondere Einzelunternehmer und Freiberufler. Sofern du über keinen Zweitwagen verfügst, ist deine Argumentation angreifbar. Halte den Nutzungsumfang schriftlich fest – das hilft bei Betriebsprüfungen.

    Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?

    Es gibt zwei Wege der Besteuerung:

    1. Ein-Prozent-Regelung: anteilige pauschale Besteuerung anhand des Brutto-Listenpreises, welcher als fiktiver Gewinn den Betriebseinnahmen zugerechnet wird
    2. Fahrten­buch: Genaue Erfassung der privat getätigten Fahrten und Abrechnung mittels Kilometerpauschale

    Ein-Prozent-Regelung: Pauschale Versteuerung

    Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG versteuerst du 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als privaten Nutzungsanteil. Zusätzlich kommen 0,03 % pro Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz hinzu. Gilt auch für Leasingfahrzeuge.

    Vorteile:

    • Einfach und wenig fehleranfällig
    • Ideal bei hohem Privatanteil

    Nachteile:

    • Listenpreis ist Grundlage – auch bei Gebrauchtwagen

    Beispiel: Listenpreis 40.000 Euro → 1 % = 400 Euro monatlich als geldwerter Vorteil

    Fahrtenbuch: exakte Aufteilung

    Beim Fahrtenbuch dokumentierst du jede Fahrt (privat und beruflich) exakt. Die Kosten werden anteilig aufgeteilt. Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. MwSt). Bei Neuwagen gilt: AfA über 6 Jahre.

    Pflichtangaben:

    • Datum, Strecke, Zweck, Kilometerstand (Start/Ziel)
    • Zeitnah und lückenlos

    Vorteile:

    • Günstiger bei wenig Privatnutzung oder älteren Fahrzeugen
    • Besonders sinnvoll bei Gebrauchtwagen oder kurzen Arbeitswegen

    Tipp: Nutze ein zertifiziertes elektronisches Fahrtenbuch wie Vimcar. Es erfüllt alle Anforderungen des Finanzamts und spart dir Zeit und Aufwand bei der Dokumentation.

    Einmal im Jahr: Wechsel nur zum 01.01. möglich

    Ein Wechsel zwischen der Ein-Prozent-Regelung und einem Fahrtenbuch ist jeweils nur zum Jahresbeginn oder bei Fahrzeugwechsel möglich. Entscheide strategisch!

    E-Firmenwagen: Steuervorteile bis 2030

    Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gelten Sonderregelungen:

    • Reine E-Autos (Bruttolistenpreis ≤ 70.000 Euro): Nur 0,25 % Versteuerung monatlich
    • E-Autos > 70.000 Euro oder Plug-in-Hybride: 0,5 % monatlich, bei hybriden Fahrzeugen nur mit CO2-Ausstoß ≤ 50 g/km oder Elektroreichweite ≥ 80 km (Stand 2025)

    Tipp: Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei E-Autos doppelt – auch die Abschreibung halbiert sich!

    Häufige Fragen zur Firmenwagen-Versteuerung

    1. Muss ich den Firmenwagen versteuern, wenn ich nur einmal privat fahre? 

    Ja, jede Privatnutzung ist steuerpflichtig. Ein Fahrtenbuch kann hier helfen.

    2. Was ist günstiger: Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?

    Das hängt vom Nutzungsverhalten ab. Viel privat = 1-Prozent-Regel. Viel geschäftlich = Fahrtenbuch.

    3. Kann ich den Firmenwagen auch an Mitarbeitende überlassen?

    Ja, aber auch hier fällt Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil an. Beachte arbeitsrechtliche Vereinbarungen.

    4. Was zählt nicht zum Listenpreis?

    Zulassung, Überführung, Winterreifen und Autotelefon.

    5. Kann ich alle Kosten absetzen, wenn ich den Firmenwagen nur geschäftlich nutze?

    Ja, bei 100 % betrieblicher Nutzung kannst du sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen – vorausgesetzt, du kannst dies lückenlos nachweisen.

    6. Wann lohnt sich ein Wechsel der Versteuerungsmethode?

    Wenn sich dein Nutzungsverhalten ändert (z. B. mehr Privatfahrten), solltest du zum Jahreswechsel neu bewerten, ob Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch günstiger ist.

    7. Wie unterstützt mich ein elektronisches Fahrtenbuch konkret?

    Digitale Fahrtenbücher wie Vimcar sparen Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen die Anforderungen des Finanzamts – besonders bei häufigen Fahrten ein echter Vorteil.



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