Wer im Streit ein Messer zückt oder sogar damit verletzt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) konfrontiert. Doch nicht jede Verletzung mit einem Messer führt zwangsläufig zu einer Verurteilung – entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Was ist gefährliche Körperverletzung?
Die „einfache“ Körperverletzung nach § 223 StGB wird zur gefährlichen Körperverletzung, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug benutzt – dazu zählt auch ein Messer. Das Strafgesetzbuch stellt bereits die bloße Verwendung eines Messers als „gefährliches Werkzeug“ unter eine erhöhte Strafandrohung.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Küchenmesser, ein Taschenmesser oder ein anderes Schneidwerkzeug handelt – entscheidend ist allein die objektive Gefährlichkeit des Gegenstands und die Art der Verwendung.
Strafrahmen und Folgen
Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Hinzu kommen oft weitere Konsequenzen wie Einträge im Führungszeugnis, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls Untersuchungshaft.
Mögliche Verteidigungsansätze
Die Verteidigung prüft unter anderem:
-
Notwehr: Wurde das Messer zur Verteidigung eingesetzt, könnte ein Rechtfertigungsgrund vorliegen.
-
Kein Vorsatz: Wurde gar nicht gezielt mit dem Messer verletzt?
-
Kein gefährliches Werkzeug: In seltenen Fällen kann bestritten werden, dass das verwendete Objekt überhaupt als gefährliches Werkzeug zu qualifizieren ist.
Frühzeitig anwaltliche Hilfe sichern
Gerade bei schweren Vorwürfen wie gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer sollten Sie keine Aussage bei der Polizei machen, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Möchtest du noch einen Abschnitt zu Pflichtverteidigung ergänzen oder besondere Erfahrungen in solchen Verfahren herausstellen?