Kommentar
Pflichtversicherung gegen Naturgewalten: Elementare Fragen offen
Kiel. Nach jeder Überschwemmung, jeder Flut, nach jedem Starkregen mit katastrophalen Schäden ploppt sie wieder hoch: die Forderung nach einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren. Gut, dass die neue Bundesregierung dieses Thema abräumen will. Obwohl die Gefahren durch Wetterextreme wachsen, sind noch immer viel zu viele Haushalte nicht gegen deren existenzbedrohende Risiken abgesichert.
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Und so übernimmt oft der Steuerzahler die Kosten, weil es nicht gut aussieht – zumindest nicht bei bildstarken Katastrophen –, wenn der Staat notleidende Hauseigentümer im Regen stehen lässt. Die, die sich brav versichern, könnten sich fragen, warum sie das tun.
Elementarschutz: Eigentümer können ihn wahrscheinlich abwählen
Laut Koalitionsvertrag müssen Versicherer künftig in jede Gebäude-Police Elementarschutz einbeziehen. Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, könnten Eigentümer aber die Möglichkeit bekommen, den Elementarschutz abzuwählen.
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Ein gutes Modell? Kommt auf die Umsetzung an. Wer bewusst auf Elementarschutz verzichtet, der muss wissen, dass der Staat ihn im Ernstfall nicht rausreitet. Zudem muss klar sein, welche Risiken versichert sind. Bleiben Sturmflut und aufsteigendes Grundwasser ausgeschlossen, wären die Pläne besonders für den Norden unbefriedigend.
Versicherungen allein können die Folgen des Klimawandels nicht abfangen. Das kann nur eine Verantwortungsgemeinschaft aus Eigentümern, Versicherungswirtschaft und Staat. Das französische Modell einer verpflichtenden und mit aktuell 26 Euro jährlich sehr günstigen Versicherung gegen Naturgefahren ist nicht perfekt. Aber einiges können wir uns schon abschauen.
Wichtiger als die Versicherung gegen Naturgewalten ist es, dafür zu sorgen, dass Schäden gar nicht entstehen. Dazu gehören Maßnahmen am Haus, verantwortungsvolle Bauplanung und effektiver Küstenschutz. Und über allem steht das Abbremsen der Erderwärmung.
KN