Großrazzia wegen bandenmäßiger Einschleusung und Steuerhinterziehung – Was Betroffene jetzt wissen müssen
Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchsuchen derzeit rund 800 Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie acht Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder des Finanzamts Offenbach insgesamt 40 Objekte in mehreren Bundesländern – darunter auch Bremen und Niedersachsen. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind schwerwiegende Vorwürfe: banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall.
Als Strafverteidiger mit bundesweiter Erfahrung berate und vertrete ich Beschuldigte in genau solchen komplexen Strafverfahren. In derartigen Fällen stehen schnell existenzielle Konsequenzen im Raum: Durchsuchungen, Arrestbeschlüsse, Vermögensabschöpfung, Untersuchungshaft und mediale Berichterstattung.
Welche Straftatbestände stehen im Raum?
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§ 96 AufenthG: Einschleusen von Ausländern – besonders schwerer Fall bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung
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§ 266a StGB: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
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§ 370 AO: Steuerhinterziehung – besonders schwerer Fall kann Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen
Wie sollten sich Betroffene verhalten?
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Schweigen ist Gold: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch gegenüber der Polizei.
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Keine Unterlagen herausgeben ohne rechtliche Prüfung
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Ich, Rechtsanwalt Mustafa Ertunc, stehe Ihnen mit meiner Erfahrung aus zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren zur Seite – diskret, durchsetzungsstark und bundesweit.
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