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    Home » Warum sie so wichtig ist
    Rechtsformen

    Warum sie so wichtig ist

    adminBy adminMai 11, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Einleitung: Die Bedeutung einer Geschäftsordnung

    Ein Betriebsrat kann nur effektiv arbeiten, wenn seine Abläufe klar geregelt sind. Dafür gibt es die Geschäftsordnung (GO) nach § 36 BetrVG. Sie ist zwar nur eine Sollvorschrift, aber in der Praxis unverzichtbar – besonders seit der Einführung virtueller Sitzungen (§ 30 Abs. 2 BetrVG).

    Warum ist eine Geschäftsordnung so wichtig?

    • Sie sorgt für Transparenz und Struktur in der Betriebsratsarbeit.
    • Sie regelt Sitzungsabläufe, Beschlussfassung und Protokollführung.
    • Ohne GO sind virtuelle Sitzungen rechtlich riskant – Beschlüsse könnten unwirksam sein.

    1. Was gehört in eine Geschäftsordnung?

    Die GO dient der internen Organisation und sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

    • Einberufung und Ladung von Sitzungen
    • Teilnahme und Beschlussfähigkeit
    • Ablauf und Abstimmungsmodalitäten
    • Protokollführung
    • Regelungen zu virtuellen Sitzungen

    Form und Gültigkeit

    • Die GO muss schriftlich vorliegen und vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichnet werden.
    • Sie gilt nur für die laufende Amtszeit des Betriebsrats.
    • Beschlüsse über die GO (oder Änderungen) benötigen eine absolute Mehrheit der Stimmen.

    Wichtig: Die GO bindet nur die Betriebsratsmitglieder – nicht den Arbeitgeber oder die Belegschaft.

    2. Betriebsratssitzungen: Wie werden Beschlüsse wirksam?

    Der Betriebsrat entscheidet ausschließlich durch Beschlüsse. Diese müssen unter strengen formalen Voraussetzungen zustande kommen:

    a) Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss

    1. Ordnungsgemäße Einladung
      • Der Vorsitzende muss rechtzeitig (mind. 3 Tage vorher) einladen.
      • Die Tagesordnung muss klar formuliert sein – „Verschiedenes“ reicht nicht.
      • Ersatzmitglieder müssen informiert werden, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind.
    2. Beschlussfähigkeit
      • Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein.
    3. Abstimmung
      • Normalerweise per Handzeichen, in bestimmten Fällen geheim.
      • Stimmenmehrheit entscheidet – Enthaltungen zählen als Ablehnung.
    4. Protokollierung
      • Jede Sitzung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.

    b) Wann sind Beschlüsse unwirksam – und wann heilbar?

    • Fehlende Tagesordnung? Kann nachträglich geheilt werden, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
    • Unvollständige Ladung? Risiko der Unwirksamkeit.
    • Keine GO bei virtuellen Sitzungen? Beschlüsse sind nichtig.

    3. Virtuelle Sitzungen: Was muss beachtet werden?

    Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind Video- und Telefonkonferenzen möglich – aber nur unter strengen Bedingungen:

    a) Voraussetzungen für virtuelle Sitzungen

    ✔ Geschäftsordnung muss existieren (sonst sind Beschlüsse unwirksam!)
    ✔ Präsenzsitzungen haben Vorrang (Ausnahmen müssen geregelt sein)
    ✔ Kein Widerspruch von mind. einem Viertel der Mitglieder
    ✔ Sicherstellung der Vertraulichkeit (keine Dritten, keine Aufzeichnungen)

    b) Was sollte in der GO stehen?

    • Wann sind virtuelle Sitzungen erlaubt? (z. B. bei Krankheit, Außendienst, Betreuungspflichten)
    • Technische Vorgaben (welche Tools genutzt werden)
    • Verfahren bei Störungen (z. B. Verbindungsabbrüche)

    Praxistipp:

    • Klare Regelungen schaffen Rechtssicherheit.
    • Beispielformulierung:
      „Virtuelle Teilnahme ist möglich, wenn eine Präsenzteilnahme unzumutbar ist (z. B. Dienstreise, Erkrankung). Die Nichtöffentlichkeit muss gewährleistet sein.“

    Fazit: Eine gute GO ist die Basis für erfolgreiche Betriebsratsarbeit

    • Ohne GO riskiert der Betriebsrat unwirksame Beschlüsse – besonders bei virtuellen Sitzungen.
    • Klare Regeln sparen Zeit und vermeiden Konflikte.
    • Flexibilität ist möglich, aber nur mit rechtssicheren Formulierungen.

    Empfehlung:

    • Jeder Betriebsrat sollte eine GO beschließen – am besten zu Beginn der Amtszeit.
    • Rechtsberatung nutzen, um Formfehler zu vermeiden.

    Mit einer gut durchdachten Geschäftsordnung arbeitet der Betriebsrat effizienter – und bleibt auf der sicheren Seite.

    Sander Runkel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main und vertritt Arbeitgeber und Betriebsräte in kollektivrechtlichen Angelegenheiten.

    https://runkel-anwalt.de/



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