Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Viele Arbeitgeber verfolgen nach Ausspruch einer Kündigung ein zentrales Ziel: Die Trennung vom Arbeitnehmer soll möglichst kostengünstig verlaufen, am besten ohne Gerichtsverfahren und Abfindung. Geradezu ein Glücksfall ist es dann, wenn der oder die Gekündigte nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt.
Verpasst der Arbeitnehmer nämlich die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen, hat er regelmäßig keine Chance mehr auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Ein besonders trickreicher Weg, wie Arbeitgeber diese Fristüberschreitung begünstigen können, ist der sogenannte Verhandlungstrick. Dazu Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck:
Viele Arbeitgeber beginnen nach der Kündigung scheinbar konstruktive Gespräche über eine mögliche Abfindung – telefonisch, per Mail oder über Anwälte. Doch während verhandelt wird, verrinnt die Zeit. Häufig wird verkompliziert, verschleppt, es wird auf Rückmeldungen gewartet oder interne Freigaben verzögern sich. Am Ende steht womöglich eine mündliche oder per Mail erfolgte Einigung – aber keine Vereinbarung, die der gesetzlichen Schriftform entspricht. Dann sind die drei Wochen oft aber bereits abgelaufen.
Die Folge: Die Kündigung gilt als rechtswirksam, eine Klage ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung sind damit regelmäßig nicht mehr möglich – selbst wenn die Kündigung an sich unwirksam gewesen wäre.
Arbeitnehmer sollten sich deshalb nie auf mündliche Absprachen oder E-Mails verlassen. Es reicht nicht, wenn sich beide Seiten informell einig sind. Ohne rechtzeitige Klage ist zudem die Rechts- und Verhandlungsposition des Arbeitnehmers so gut wie unwiederbringlich verloren.
Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten
Wichtig ist, die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht einzureichen – am besten innerhalb weniger Tage nach Erhalt der Kündigung. Wer rechtzeitig klagt, wahrt alle rechtlichen Möglichkeiten: vom Joberhalt bis zur attraktiven Abfindung. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind danach selbstverständlich möglich – aber aus einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition heraus.
Fazit: Wer nach einer Kündigung zögerlich bleibt und auf informelle Absprachen vertraut, riskiert alles. Wer hingegen schnell handelt, schützt seine Rechte und Verhandlungschancen, und kann viel entspannter in etwaige Gespräche über eine Abfindung gehen.
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Das können wir für Sie tun
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Dabei klären wir unter anderem:
- Wie stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung?
- Welche Risiken sollten Sie bedenken?
- Welche Fristen müssen Sie einhalten?
- Was ist eine realistische Abfindung in Ihrem Fall?
Rufen Sie bei einer Kündigung am besten am selben Tag in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an. So gehen Sie regelmäßig sicher, keine für Ihre Abfindungschancen relevante Frist zu verpassen.
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