Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum beantwortet Ihre Fragen und bietet Ihnen seine Unterstützung an.
Am 30. April 2025 hat die BaFin öffentlich gewarnt: festgeldfinder.de vermittelte Fest- und Tagesgeldanlagen – ganz ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht. Für Sie als Anleger bedeutet das: Ihr Geld unterlag keiner offiziellen Einlagensicherung und jede abgeschlossene Festgeldanlage ist potenziell bedroht.
Doch Ruhe bewahren: Es gibt klare rechtliche Wege, um Ihr investiertes Kapital zurückzufordern und Schadenersatz zu verlangen. Christian-Albrecht Kurdum, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erläutert in diesem Beitrag, wie Sie Ihr investiertes Kapital retten können und welche Schritte dafür nötig sind.
Inhalt
- Die BaFin-Warnung und Ihre Situation
- Welche Optionen Sie jetzt haben
- Häufige Fragen (FAQ)
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Die BaFin-Warnung und Ihre Situation
Die BaFin warnte am 30. April 2025 vor festgeldfinder.de, da die Plattform keine offizielle Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen vorweisen kann.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, braucht eine offizielle Erlaubnis. Fehlt diese, sind sämtliche Abschlüsse rechtlich angreifbar.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die BaFin mit solchen Warnmeldungen in der Regel ohnehin betrügerische Plattformen überzieht. Jene Plattformen wollten nie rechtskonform handeln – sondern nur schnelles Geld im Wege eines Finanzbetrugs abgreifen!
Welche Optionen Sie jetzt haben
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Sicherung von Beweisen und Dokumenten
Sie sollten in jedem Fall alle Unterlagen, Kommunikation, Dokumente und Kontoauszüge sichern, um später Beweise vorlegen zu können. Auch die Bezifferung Ihres Schadens kann so genauer und präziser gelingen. -
Behördliche und strafrechtliche Schritte
Eine Beschwerde bei der BaFin und, falls nötig, eine Strafanzeige sind weitere Optionen. Unerlaubte Finanzvermittlung verstößt nicht nur gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Als betroffener Anleger dürfen Sie aktiv an Ermittlungen mitwirken. -
Verbraucherschutz
Nutzen Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank, um jederzeit zu prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist. Ergänzend bieten Verbraucherzentralen und spezialisierte Anwälte hilfreiche Informationen und Unterstützung. -
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Kontaktieren Sie mich über mein Formular oder telefonisch. Gemeinsam finden wir die beste Strategie für Ihren Einzelfall.
Häufige Fragen (FAQ)
Sollte ich auf Schreiben oder Forderungen von festgeldfinder.de noch reagieren?
Nein! Insbesondere Nachforderungen sollten Sie zunächst von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Jeder weitere investierte oder gezahlte Cent ist unmittelbar bedroht, ebenfalls abgeführt zu werden!
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Bei komplexen Fällen mit unerlaubten Angeboten empfiehlt sich eine fachkundige Vertretung. So vermeiden Sie formale Fehler und wahren alle Fristen. Für den Fall eines Betrugs ist die anwaltliche Vertretung vor Empfängerbanken immer ein Türöffner.
Wie hoch sind meine Chancen auf Schadenserstattung?
Steht fest, dass festgeldfinder.de ohne Erlaubnis handelte, stehen Ihnen Ansprüche zu. Kontaktieren Sie mich gerne im Wege der kostenfreien Ersteinschätzung, um gemeinsam Ihre Chancen herauszufinden, ihr Kapital möglichst vollständig zu retten.
Erfolgreiches Vorgehen gegen Finanzbetrüger kennt zwei Schlüssel:
- Geschwindigkeit und
- Erfahrene anwaltliche Unterstützung.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.