Wenn plötzlich Millionen auf dem Konto landen, schaut die Bank genauer hin – und darf Auszahlungen sogar stoppen. Ein neues Urteil zeigt: Wer sich dann vorschnell rechtlichen Beistand holt, bleibt auf den Kosten sitzen. Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sorgt für Diskussion: Eine Bank darf die Auszahlung ungewöhnlich hoher Geldbeträge stoppen, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht – und muss ihrem Kunden in diesem Fall auch nicht die Anwaltskosten ersetzen. Das betrifft vor allem Menschen, die plötzlich hohe Summen überwiesen bekommen und sich dann fragen: Was darf meine Bank, und was nicht?
Was ist passiert?
Eine Frau hatte zwei hohe Gutschriften auf ihrem Girokonto erhalten – insgesamt über eine Million Euro. Ihre Bank traute dem Braten nicht: Sie meldete die Transaktionen der Geldwäsche-Meldestelle des Bundes (FIU), wie es das Gesetz verlangt, und fror die Auszahlung der Beträge zunächst ein.
Die Kundin beauftragte daraufhin einen Anwalt, der die Bank aufforderte, das Geld freizugeben – und später auch noch verlangte, dass die Bank die entstandenen Anwaltskosten übernimmt. Zunächst bekam die Frau vor Gericht sogar recht.
Doch die Bank ging in Berufung – und gewann. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied nun: Die Bank hat alles richtig gemacht und muss keine Anwaltskosten erstatten.
Warum ist das wichtig?
Viele Bankkundinnen und -kunden wissen nicht, dass Institute bei bestimmten Transaktionen gesetzlich verpflichtet sind, eine Pause einzulegen – besonders dann, wenn ungewöhnlich hohe Beträge eingehen.
Die Richter machten deutlich: Banken handeln in solchen Fällen nicht willkürlich, sondern nach klaren Regeln, um Geldwäsche oder Betrug zu verhindern. Und solange sie sich daran halten, dürfen sie die Auszahlung auch zeitweise verweigern – ganz legal.