Stuttgart, den 4. Mai 2025
Die Zahl der Betrugsfälle im Online-Banking steigt unaufhaltsam. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bundesweit tätiger Experte für Online-Banking-Betrug, warnt: „Bankkunden verlieren täglich teils fünf- bis sechsstellige Beträge durch hochprofessionelle Betrugsmaschen. Die Banken versuchen dennoch regelmäßig, sich ihrer Haftung zu entziehen, indem sie den Kunden ein angeblich grob fahrlässiges Verhalten unterstellen.“
Neue Betrugsmaschen setzen Kunden massiv unter Druck
Die Methoden der Täter entwickeln sich stetig weiter. Neben bekannten Phishing-Attacken und „Voice Phishing“ treten immer häufiger kombinierte Angriffe auf, die mehrere Kanäle gleichzeitig nutzen. Ein besonders aktueller Trend ist der sogenannte „Hybrid-Betrug“:
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Kombination von Telefon und App-Betrug: Kunden erhalten zunächst einen Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters. Kurz darauf erscheint eine Push-Nachricht in der echten Banking-App mit der Aufforderung, einen angeblichen Sicherheitscheck zu bestätigen.
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SIM-Swapping: Betrüger übernehmen die Telefonnummer des Opfers und erhalten so Zugang zu Authentifizierungs-SMS und PushTAN-Verfahren.
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QR-Code-Betrug („Quishing“): Betrügerische Schreiben mit QR-Codes, die auf täuschend echte Banking-Seiten führen, häufen sich.
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Manipulation von Sicherheitsverfahren: Betrüger veranlassen die Aktivierung neuer Geräte im Authentifizierungsprozess oder heben Transaktionslimits an, ohne dass der Kunde dies nachvollziehen kann.
„Die Täter nutzen modernste Technik und psychologische Manipulation“, erklärt Rechtsanwalt Eser. „Die Angriffe sind so raffiniert, dass selbst misstrauische Kunden kaum eine Chance haben, den Betrug zu erkennen.“
Banken unterliegen der Beweislast – Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich
Die Kanzlei Eser Law, mit Sitz in Stuttgart und bundesweit tätig, vertritt derzeit über 150 Mandanten, die Opfer von Online-Banking-Betrug geworden sind. Immer mehr Gerichte stärken die Rechte der Verbraucher und bestätigen die Beweislast der Banken.
Beispiele aktueller Urteile:
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LG Düsseldorf (Az. 12 O 45/25): Bank muss 28.000 Euro erstatten; kein Beweis für grobe Fahrlässigkeit.
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OLG München (Az. 19 U 23/25): Erstattung von 42.500 Euro; Bank konnte keine wirksame Autorisierung nachweisen.
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LG Leipzig (Az. 3 O 121/25): Sparkasse muss 35.000 Euro erstatten; gefälschte Push-Nachricht nicht als Betrug erkennbar.
„Diese Urteile zeigen klar: Banken dürfen die Beweislast nicht einfach auf den Kunden abwälzen“, betont Eser. „Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen für Bankkunden durchgesetzt werden.“
Rechtsanwalt Eser: „Jetzt rechtliche Schritte einleiten und Erstattung sichern“
Die Kanzlei Eser Law gilt seit mehr 20 Jahren als eine der führenden Anwaltskanzleien für Online-Banking-Betrugsfälle in Deutschland. Rechtsanwalt Eser berät sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur Klage vor Gericht.
„Viele Betroffene schämen sich oder glauben fälschlicherweise, selbst schuld zu sein“, erklärt Eser. „Doch die Rechtslage ist häufig klar: Die Bank muss beweisen, dass der Kunde die Zahlung autorisiert hat. Wer sich wehrt, hat gute Chancen, sein Geld zurückzuerhalten.“
Kontakt für eine kostenlose Erstauskunft:
Kanzlei Eser Law
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