Aktuell häufen sich in unserer Kanzlei die Anfragen rund um die ADAC Kreditkarte, die über die Solarisbank ausgegeben wird. Hintergrund ist ein Schreiben, das viele Kundinnen und Kunden derzeit erhalten. Darin heißt es sinngemäß:
„Es wurde festgestellt, dass während einer Phishing-Attacke auf Ihr Konto zugegriffen wurde, aber es wurden keine persönlichen Daten geändert oder missbräuchliche Abbuchungen vorgenommen.“
Doch zahlreiche Betroffene berichten uns etwas anderes: Trotz dieser Mitteilung kam es in vielen Fällen sehr wohl zu unautorisierten Abbuchungen – teilweise im vierstelligen Bereich. Die Solarisbank verweist dabei oft pauschal auf angebliche Sicherheitsvorkehrungen oder schiebt die Verantwortung offenbar regelmäßig auf die Kunden selbst.
Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Als auf Bank- und Verbraucherschutzrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir bereits eine Vielzahl von Mandanten in ähnlichen Fällen. Wichtig ist: Banken und Kartenanbieter wie die Solarisbank sind verpflichtet, unautorisierte Transaktionen rückgängig zu machen – sofern keine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit Daten auf Ihrer Seite nachweisbar ist. Und genau hier setzen wir an.
Sind Sie betroffen? Dann sollten Sie handeln:
- Haben Sie ein Schreiben der Solarisbank erhalten?
- Gab es unautorisierte Abbuchungen von Ihrer ADAC Kreditkarte?
- Wurde Ihre Rückforderung abgelehnt oder ignoriert?
Dann lassen Sie sich rechtlich beraten – kostenlos und unverbindlich in einem ersten Gespräch. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – notfalls auch gerichtlich.
Verbraucherschutz ist kein leeres Versprechen – wir machen Ihre Rechte geltend.
Kontaktieren Sie uns noch heute – per E-Mail, Telefon oder über unser Online-Formular.