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    Home » Von Klarna bis Paypal: Wie Request to Pay den Zahlungsdienstleistern Konkurrenz macht
    Kundenbindung

    Von Klarna bis Paypal: Wie Request to Pay den Zahlungsdienstleistern Konkurrenz macht

    adminBy adminMai 4, 2025Keine Kommentare7 Mins Read
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    Wenn es um das digitale Bezahlen von Rechnungen geht, kann bekanntermaßen viel schiefgehen: Verbraucher:innen bekommen Rechnungen eines Unternehmens als E-Mail oder als Paketbeileger, sie vergessen diese möglicherweise zunächst oder bezahlen sie mit einem Zahlendreher in der Referenznummer oder einem unklaren Verwendungszweck. Oft bezahlen Käufer:innen auch nur einen Teil der Rechnung, wenn sie beispielsweise Ware, die nicht passt, wieder zurückschicken wollen. So oder so führt das zu Komplikationen und Missverständnissen bei den Zahlungen empfangenden Unternehmen. Es wird erst einmal zur Herausforderung, das jeweils korrekt zuzuordnen.

    Eine Lösung, die hier in Zukunft viele Missverständnisse vermeiden soll, ist Request to Pay (RtP oder R2P), eine Account-to-Account-Zahlung per SEPA-Überweisung, die zwischen den betreffenden Banken abgewickelt wird und als Standard derzeit in der Entwicklung ist. Der European Payments Council (EPC), ein Gremium der Kreditinstitute in der Europäischen Union, hat sich auf ein Regelwerk (Scheme) geeinigt, das in Zukunft weiter ausdefiniert und präzisiert werden kann. Durch die Direktheit der Zahlung benötigen weder Zahler noch Gläubiger einen zwischengeschalteten Zahlungsdienst, denn beide agieren ausschließlich über ihr Bankkonto. Das hat ein hohes Maß an Sicherheit zur Folge und spart Kosten in den Prozessen der Händler:innen. Und ganz nebenbei ist der Verzicht auf einen zusätzlichen Zahlungsdienstleister auch im Hinblick auf Datenschutz und Datensparsamkeit eine sinnvolle Lösung.

    Request to Pay ist kein neues Bezahlverfahren

    Anders als oftmals dargestellt ist Request to Pay aber explizit kein neues Bezahlverfahren, sondern es handelt sich eher um eine Kommunikations- oder Prozesslösung, durch die die Abwicklung der Zahlung zwischen Kunde und Zahlungsempfänger (mit den dazugehörigen Banken oder Payment Service Providern) vereinfacht wird. Das Charakteristische ist, dass sich die Abwicklung an der Rechnung festmacht und diese quasi als Vorfall im Online-Banking hinterlegt wird. Die Kund:innen müssen sich daher nicht umstellen, sondern regeln alles über die gewohnte Online-Banking-Infrastruktur und Girokonto-Bedienerführung. Bezahlt wird also wie üblich und gewünscht entweder über den Browser oder eine App auf dem Smartphone.

    Empfehlungen der Redaktion

    Allerdings muss das in Zukunft dann auch sowohl die eigene Bank anbieten als auch der:die Händler:in implementieren. Stefan Hölscher, Lead Expert Payments bei Otto Payments, dem Zahlungsdienstleister der Otto Group sieht aber durchaus Vorteile in der einfachen Handhabung. „Wenn die Banken das mit einer hohen Usability ins Onlinebanking integrieren, findet der Kunde seine sämtlichen Rechnungen der unterschiedlichen Unternehmen übersichtlich aufgelistet und hat eine zentrale Anlaufstelle für das Bezahlen von Rechnungen.“

    Doch wie genau funktioniert Request to Pay? Prinzipiell handelt es sich um einen medienbruchfreien Prozess, bei dem die Rechnung als PDF im Bankkonto der Kund:innen erscheint, also auch für Garantiethemen oder die Steuer gut auffindbar ist. Die digitale Zahlungsanforderung erfolgt in Echtzeit über die Hausbank an die Hausbank und auf das Konto des Kunden. Dazu wird die EBICS-Schnittstelle (Electronic Banking Internet Communication Standard) verwendet, eine verbreitete Lösung für den gesicherten und verschlüsselten Austausch von Daten zwischen Unternehmen und ihren Banken, Sparkassen oder Zahlungsdienstleistern. Für die richtige Adressierung ist die IBAN des Zahlungsempfängers zwingend erforderlich – der Rechnungssteller muss sie daher künftig von seinen Kunden erfragen. Doch könnte es in Zukunft auch Lösungen mit Aliasnamen geben, so dass der Kunde auf die Angabe seiner IBAN verzichten kann.

    Gerade für regelmäßige Zahlungsvorgänge geeignet

    Zentrales Element der übertragenen Information ist der Rechnungsbetrag, der fällig wird. Der lässt sich aber je nach Vorgabe anpassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Kunde einen Teil einer Lieferung (Stichwort Bekleidungsbestellungen zur Auswahl) zurücksenden will. Anders als bei einer Lastschrift, die ein festes Abbuchungsdatum hat, lässt sich bei Request to Pay der Zahlungszeitraum auf bis zu 90 Tage vorplanen. Hier ist im E-Commerce zwischen 14 und 30 Tagen der Standard, aber es kann etwa bei einem jährlich zu zahlenden Versicherungsvertrag auch sein, dass die turnusmäßig anstehende Jahresrechnung bereits einige Wochen im Voraus avisiert wird.

    Der Zahlungspflichtige hat insgesamt fünf Möglichkeiten, auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren: Annahme sofort oder später, Zahlung sofort oder später und schließlich vollständige Ablehnung der Forderung und Rücksendung als nicht zutreffend an das fordernde Unternehmen. Für den:die Händler:in bringt ein solches Feedback über den Status, aber auch über die Ansicht der Gegenseite, ob das so rechtes ist, einiges. Der:die Händler:in erfährt, ob der:die Käufer:in die Aufforderung angenommen hat oder die Rechnung als unkorrekt ansieht. Das könnte gerade im Hinblick auf Inkassoverfahren vieles deeskalieren. Wenn der Rechnungsempfänger dagegen gar nicht reagiert und das Zahlungsziel verstreichen lässt, bringt auch das dem:der Shopbetreiber:in wertvolle Informationen.

    Viele Anwendungsszenarien und Profiteure

    „Insgesamt könnte Request to Pay in Kombination mit der Echtzeitüberweisung (Instant Payment) viele Prozesse etwa im Onlinehandel entscheidend beschleunigen“, ist sich Timo Seifert, Direktor Produktmanagement beim Zahlungsdienstleister Unzer sicher. Und er sieht einen entscheidenden Vorteil für Händler:innen, was die Sicherheit betrifft: „Das Risikoprofil ändert sich. Denn während bei einer Lastschrift eine Rücklastschrift möglich ist, basiert RtP auf dem Credit Transfer und ist damit wie eine eigenständig limitierte Überweisung.“ Im Gegensatz zu einer Lastschrift oder einer Zahlung per Vorkasse, die gegenwärtig noch mehr Zeit in Anspruch nimmt, hat der Online-Shop sofort eine endgültige und nicht mehr rückgängig zu machende Zahlung.

    Die Nutzung von Request to Pay könnte aber vor allem im Vertragsgeschäft zwischen Unternehmen und Privatpersonen Synergien heben, z.B. bei Abrechnungen mit der Versicherung, dem Stromanbieter oder der Vermietungsgesellschaft. Denn nach wie vor klagen große Unternehmen hier über einen geringen Anteil an Zahlungen, die mangels Zuordnung oder Komplikationen durch Rücklastschrift arbeitsintensiv sind.

    Für die Kund:innen, die in den meisten Fällen ja bereits irgendeine Online-Banking-Lösung (PC oder App) nutzen, bringt eine solche Lösung dabei den Vorteil, dass sie keiner weiteren App vertrauen müssen, für die Banken bedeutet es, dass sie im Kampf gegen die Zahlungsdienste von Klarna bis Paypal und Apple Pay punkten und einen möglichst hohen Marktanteil an Umsätzen in der Bankenwelt behalten können. All das kommt natürlich auch (gerade im Onlinehandel) den Unternehmen und Webshops zugute, die auf diese Weise die Zahl der Kaufabbrüche in der Kassenzone weiter reduzieren können, weil die Kunden in ihrer gewohnten Zahlungsumgebung einkaufen.

    Das Henne-Ei-Problem bei Request to Pay

    Doch bislang sind viele Banken in Wartestellung und auch die Webshops schauen sich das Ganze bestenfalls interessiert an – die klassische Henne-Ei-Problematik. So erklärt etwa Erik Reintjes, Gründer und Geschäftsführer beim Farbenvertrieb Miss Pompadour: „Wir sind immer offen für neue Technologien, denn sichere neue Zahlungsmittel machen uns als Firma durch die direkte Zahlungsabwicklung übers Bankkonto weniger abhängig von Klarna, Paypal und Co. Wir sind daher gespannt, wie sich Request to Pay entwickelt.“

    Ali Bagheri, Gründer und Geschäftsführer bei Benuta, einem E-Commerce-Shop für Teppichböden, sieht Probleme in der Akzeptanz, insbesondere bei neuen Payment-Lösungen: „Viele Verbraucher:innen sind an traditionelle Zahlungsmethoden gewöhnt und müssen von den Vorteilen neuer Systeme überzeugt werden. Als Direct-to-Consumer-Brand können wir diese Überzeugungsarbeit nicht alleine leisten. Deshalb hängt die Einführung von RtP in unserem Unternehmen maßgeblich von der Unterstützung durch große Zahlungsanbieter ab.“ Umgekehrt bedeute das, dass man bsiher die Situation lediglich beobachte. Ausweichender äußert sich auch Zalando auf Anfrage. Man habe aktuell zu Request to Pay nichts anzukündigen, konzentriere sich aber darauf, den klassischen Kauf auf Rechnung weiter zu optimieren, da man länderübergreifend beobachte, dass viele Kunden diese Zahlungsmethode gegenüber anderen bevorzugen.

    Warum Request to Pay treibt Automatisierung im Payment forciert

    Noch ist Request to Pay über einige Pilotprojekte von Banken und Zahlungsabwicklern nicht hinausgekommen, doch schon jetzt ist Request to Pay unter den zahlreichen Bankenprojekten von European Payment Initiative bis zum digitalen Euro das mit dem augenfälligsten Nutzen und Mehrwert für alle Beteiligten. Denn es kann viele Prozesse durch eine schlüssige und einfache digitale Lösung ersetzen und beschleunigen. Das verringert den Aufwand, sorgt für weniger Missverständnisse zwischen Kund:innen und Händler:innen und senkt somit auch Kosten, weil Rücklastschriften und teure und aufwendige Mahnprozesse gar nicht erst anfallen müssen. Synergieeffekte könnte all das für „Buy now pay later“-Anwendungen bringen, also den Ratenkauf in Form von Konsumkrediten.

    Profitieren können davon vor allem Unternehmen mit einem hohen Rechnungsaufkommen, also neben dem Handel auch Versicherungen, Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger. Nutzen wird RtP aber auch den Banken, da sie in wichtigen Marktsegmenten erste Anlaufstelle der Kunden bleiben. Hinzu kommt, dass viele Kunden der App der eigenen Hausbank mehr vertrauen und daran interessiert sind, nicht noch mit weiteren Zahlungsdiensten wie Paypal oder Klarna ihre Daten zu teilen.

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