Strafverfahren gegen Ausländer – Warum Sie jetzt doppelt verteidigt werden müssen!
Wenn gegen Sie als Ausländer in Deutschland ein Strafverfahren läuft, geht es um mehr als Geld- oder Freiheitsstrafe: Ihr Aufenthalt steht auf dem Spiel.
Viele meiner Mandanten unterschätzen die Konsequenzen eines Strafverfahrens – vor allem dann, wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Was viele nicht wissen: Schon eine scheinbar „geringfügige“ Verurteilung – etwa eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen – kann zur Ausweisung und Abschiebung führen.
Ein Strafverfahren kann damit zur existenziellen Bedrohung werden.
Was droht bei einer Verurteilung?
Je nach Strafmaß und Delikt sieht das Aufenthaltsgesetz drastische Konsequenzen vor:
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Geldstrafe ab 91 Tagessätzen → Ausweisungsgefahr
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Freiheitsstrafe ab 3 Monaten → oft automatische Ausweisung
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Freiheitsstrafe über 1 Jahr → fast immer Abschiebung
In meiner Kanzlei verteidige ich Mandanten nicht nur im Strafrecht, sondern behalte auch das Ausländerrecht fest im Blick. Denn: Nur eine integrierte Verteidigung kann den Aufenthalt in Deutschland langfristig sichern. Die Kenntnis im Migrations- und Strafrecht sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Ich vertrete Sie bundesweit – diskret, erfahren und mit klarer Strategie. Kontaktieren Sie mich direkt:
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