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    Home » Wealth Phantom – Vorsicht laut BaFin!
    Rechtsformen

    Wealth Phantom – Vorsicht laut BaFin!

    adminBy adminMai 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Anleger interessieren sich immer mehr für Anlagen in Kryptowährungen. Doch gibt es zahlreiche Onlinehandelsplattformen mit dem Angebot einer Investition in Kryptowährungen, die unseriös sind, wie erneut das Beispiel Wealth Phantom zeigt, vor der die BaFin warnt.

    Auf wealth-phantom.com wird u.a. dargestellt, dass man das erstaunliche Potenzial, Einkommen durch den Handel mit Kryptowährungen zu generieren, unabhängig von seinem Hintergrund entdecken soll und die hochmoderne automatisierte Plattform, Wealth Phantom,  die Handelslandschaft für Kryptowährungen, indem sie die Abhängigkeit von menschlichem Einfluss beseitigt, revolutionieren würde und durch einen ausgeklügelten Algorithmus die lukrativsten Handelssignale im Kryptobereich erkennen und Transaktionen schneller und effizienter als jeder Einzelhändler ausführen würde.

    Anleger sollen insbesondere in Kryptowährungen handeln können, offenbar auch auf Basis von Differenzkontrakten (CDFs)

    Auch wenn dies verlockend klingt. Ist für Investoren nach unserer Bewertung höchste Vorsicht geboten.

    Zu Wealth Phantom Warnhinweis der BaFin

    Anleger sollten bedenken, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Investitionen bei Wealth Phantom einen Warnhinweis veröffentlicht hat, da ohne ihre Genehmigung Kryptowerte-Dienstleistungen offeriert werden.

    Zum Anbieten eines Handels in Kryptowährungen muss die Betreibergesellschaft einer Plattform nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Deutschland über eine Erlaubnis der BaFin verfügen.

    Dabei gibt es einen Erlaubnisvorbehalt nicht nur für den Betrieb einer Onlineplattform für Kryptowerten, sondern u.a. auch für den Handel in Kryptowährungen.

    Wealth Phantom hat aber keine Genehmigung der BaFin.

    Weitere Warnsignale zu Wealth Phantom

    Auf der Webseite sucht man vergeblich die Angabe einer Betreibergesellschaft. Genannt wird nur Wealth Phantom ohne eine Rechtsform.

    Auch sonst lässt die Transparenz zu wünschen übrig, soweit auf der Homepage ein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen fehlt.

    Weiterhin wurde die Homepage auch erst vor 35 Tagen unter Einsatz eines Anonymisierungsdienstes registriert, womit die Betreiber versuchen, ihre Identität zu verbergen.

    Seien Sie auch auf der Hut, wenn ihnen hohe Gewinne, auch durch einen automatisierten Handel, versprochen werden, ohne dass auf die hohen Risiken hingewiesen wird.

    Möglichkeiten für Anleger von Wealth Phantom

    Wenn Sie Kapital bei Wealth Phantom angelegt haben und jetzt aber an der Seriosität des Angebots zweifeln oder sich Probleme bei der Auszahlung erleben, sollten Sie rasch handeln. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

    Ein unerlaubter Handel von Kryptowährungen ohne Lizenz der Bafin kann für Sie Schadensersatzansprüche auslösen.

    Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Denn Wealth Phantom ist nicht seriös, sondern ein Anbieter mit begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit. Lassen Sie sich jetzt professionell helfen.

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich zeitnah anwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

    Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

    Stand: 02.05.2025



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