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    Home » Blitzer in Hamburg, BAB 1, km 141,5, i.R. Norden- Fehler bei der Messung!
    Rechtsformen

    Blitzer in Hamburg, BAB 1, km 141,5, i.R. Norden- Fehler bei der Messung!

    adminBy adminMai 2, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 1 in Hamburg bei Kilometer 141,5 in Fahrtrichtung Norden. Es handelt sich um einen stark befahrenen Abschnitt, auf dem temporär oder dauerhaft eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von lediglich 50 km/h angeordnet ist. Diese auffallend niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Autobahn führt dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Unachtsamkeit überschreiten. Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg führt an dieser Stelle regelmäßige Kontrollen mit einem stationären PoliScan Speed durch – eine Kombination, die für viele Betroffene gravierende Folgen haben kann.

    Funktionsweise des PoliScan Speed

    Das Gerät PoliScan Speed arbeitet auf Basis von LIDAR-Technologie, also mit Laserimpulsen. Diese werden fächerartig über einen Messbereich von rund 75 Metern ausgesandt. Fahrzeuge, die sich durch diesen Bereich bewegen, reflektieren die Signale. Der Sensor des Geräts misst die Zeit, die die Impulse für Hin- und Rückweg benötigen, und ermittelt daraus die Geschwindigkeit. Die Berechnung erfolgt nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung.

    Typische Fehlerquellen bei diesem Messverfahren

    So überzeugend diese Technik auf den ersten Blick wirken mag – sie ist anfällig für eine Reihe gravierender Fehlerquellen:

    • Signalauffächerung: Der breite Messbereich führt zu einer nicht beabsichtigten Streuung der Laserstrahlen. Rückstrahlsignale werden dadurch verzerrt, was die Messdaten ungenau und fehleranfällig macht.

    • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Es ist nicht unüblich, dass sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden. Das Gerät kann die reflektierten Signale dann häufig nicht mehr eindeutig zuordnen. Eine klare Identifizierung des gemessenen Fahrzeugs ist in solchen Fällen oft nicht möglich.

    • Fehlausrichtung des Sensors: Schon geringe Abweichungen bei der Ausrichtung des Messkopfes von der idealen Senkrechten zur Fahrbahn führen zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Solche Abweichungen kommen insbesondere bei mobilen oder kurzfristig eingerichteten Messstellen regelmäßig vor.

    • Formelle Mängel: Fehlen Schulungsnachweise für das eingesetzte Messpersonal oder ist das Gerät nicht (mehr) gültig geeicht, dürfen die Messergebnisse im Verfahren nicht verwertet werden. Ist die Eichfrist abgelaufen, wird die komplette Messreihe als nichtig betrachtet.

    Diese Fehlerquellen sind nicht theoretischer Natur. Die Praxis zeigt, dass etwa jede zweite Messung mit PoliScan Speed angreifbar ist – eine ideale Ausgangslage für einen erfolgversprechenden Einspruch.

    Warum ein Einspruch sich hier besonders lohnt

    Gerade bei einer derart niedrigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf einer Autobahn ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass ein einziger kurzer Moment der Unachtsamkeit zu einer Bußgeldandrohung führt – häufig verbunden mit Punkten oder sogar einem Fahrverbot.

    Ein Einspruch kann hier nicht nur den Bußgeldbescheid verhindern, sondern auch das Fahrverbot abwenden. Ein erfahrener Rechtsanwalt mit technischer und juristischer Expertise ist dabei entscheidend: Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit tätig und auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Er arbeitet eng mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammen, um Fehler in der Messung gerichtsfest nachzuweisen.

    Kostenfreiheit bei bestehender Rechtsschutzversicherung

    Ein besonderer Vorteil für Betroffene: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Auch wenn der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, wird diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Das bedeutet: Das Verfahren ist für Mandantinnen und Mandanten in der Regel völlig kostenfrei.

    Kontaktmöglichkeiten

    Die Kontaktaufnahme ist einfach und unkompliziert – auch außerhalb der Bürozeiten:

    • Telefon Kanzlei: 030 39839032

    • Mobil (auch abends und am Wochenende): 0179 2346907

    • E-Mail: junge@jhb.legal

    • Online-Kontaktformular: Über anwalt.de schnell und sicher erreichbar

    Gerade das Kontaktformular bei anwalt.de bietet eine strukturierte Möglichkeit, alle relevanten Unterlagen hochzuladen und eine erste Einschätzung zu erhalten – ideal für eine schnelle und fundierte Verteidigung.



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