Immer häufiger geraten Musiker, Rapper und andere Künstler wegen angeblicher Beleidigungen in ihren Songs ins Visier der Strafjustiz. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main zeigt, wie ernst die Gerichte Beleidigungen in Musiktexten nehmen – selbst, wenn diese durch Kunstfreiheit geschützt scheinen. Besonders brisant: Neben einer Verurteilung wegen Beleidigung nach § 185 StGB entschied das Gericht auch die Einziehung der Streaming-Einnahmen und Spenden, die durch das Musikvideo erzielt wurden. Was bedeutet das für Künstler? Und wie können sich Beschuldigte gegen solche weitreichenden Folgen wehren?
In dem Verfahren ging es um einen Rapper, der Mitglieder der AfD in einem Song mit vulgären Ausdrücken beleidigte. Das Musikvideo wurde über 500.000-mal gestreamt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB – und bekam vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main Recht.
Gerichtliche Abwägung: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Wesentlicher Pfeiler eines Strafverfahrens, namentlich einer Verurteilung, wegen Beleidigung ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Beschuldigten und dem Persönlichkeitsrecht des Beleidigten. Findet dies wie im hiesigen Fall in Gestalt eines Raps statt, so ist auch die Kunstfreiheit zu berücksichtigen.
All dies sind verfassungsrechtlich geschützte Rechte – Grundrechte.
Ein fachlich auf Beleidigungsdelikte spezialisierter Anwalt für Strafrecht wird hierauf ein besonderes Augenmerk bei der Verteidigung legen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vom Gericht hinreichend gewürdigt, erkannt und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Im Mittelpunkt stand die juristische Frage, ob die Aussagen im Song durch die Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Amtsgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass die Grenze zur strafbaren Beleidigung überschritten sei. Wegen der besonders herabwürdigenden Vulgärsprache überwog aus Sicht des Gerichts das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Der Rapper wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Einziehung der Streaming-Gewinne und Spenden bei Verurteilung wegen Beleidigung
Beachtenswert ist die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main dahingehend, dass das Gericht im Rahmen der Verurteilung wegen Beleidigung auch die Einziehung der durch den Rap erlangten Streaming-Gewinne und Spenden anordnete. Faktisch muss der Verurteilte damit nicht „nur“ die Geldstrafe zahlen, sondern eben auch diese Summe. Abhängig von den konkreten Zahlen kann diese Summe deutlich mehr „weh tun“. Im konkreten Fall handelte es sich um ca. 600 Euro Streaming-Gewinn und 700 Euro Spenden für den Rap, die nun eingezogen werden. Hierdurch verdreifachte sich im Grunde die „Strafe“ (Die Geldstrafe betrug insgesamt 600 Euro).
Der Hintergedanke bei der Einziehung ist vereinfacht ausgedrückt, dass Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Straftaten erlangt wurden, nicht behalten werden dürfen.
Gerade bei Künstlern steht also die Lebensgrundlage im Falle eines solchen Strafverfahrens auf dem Spiel, wenn durch Streaming-Gewinne und Spenden der Lebensunterhalt finanziert wird.
Jetzt rechtzeitig verteidigen – Strafverfahren und Geldverluste vermeiden
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, durch Musik, Videos oder digitale Inhalte eine Beleidigung begangen zu haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Neben der Verteidigung gegen eine Verurteilung kann ein erfahrener Strafverteidiger auch verhindern, dass Einnahmen aus Streams, Spenden oder Monetarisierung eingezogen werden. In meinem Schwerpunkt als Strafverteidiger setze ich mich bundesweit für Künstler und digitale Creator ein – diskret, engagiert und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen. Kontaktieren Sie mich für die Verteidigung – auch kurzfristig.