Immer wieder wenden sich Mandantinnen und Mandanten an uns, nachdem sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben – ausgesprochen durch die JBB Rechtsanwälte. Der Vorwurf: Die unzulässige öffentliche Wiedergabe eines Fußballspiels (z. B. der Bundesliga oder Champions League) ohne entsprechende Lizenz.
Was viele nicht wissen: Nicht jede dieser Abmahnungen ist rechtlich haltbar. Wir konnten dies bereits unter Beweis stellen – mit dem erfreulichen Ergebnis, dass unser Mandant weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch eine Zahlung leisten musste.
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Der Vorwurf: Öffentliche Wiedergabe ohne Lizenz
Sky besitzt umfassende Exklusivrechte zur Übertragung von Live-Sportereignissen in Deutschland. Wer diese Inhalte in öffentlich zugänglichen Räumen – z. B. Gaststätten, Vereinsheimen oder Shisha-Bars – ausstrahlt, benötigt eine spezielle Business-Lizenz. Der private Empfang via Sky-Abo reicht dafür ausdrücklich nicht aus.
Vermeintliche Verstöße werden oft durch sogenannte Sky-Kontrolleure dokumentiert, etwa durch Fotos oder Zeugenaussagen, und anschließend durch die Kanzlei JBB abgemahnt. Die Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von mehreren tausend Euro. Aktuell werden z.B. „entgangene Lizenzeinnahmen von 2.988 € zzgl. Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten berechnet.
Ein Fall aus 2020: Abmahnung vollständig abgewehrt
In einem Fall aus dem Jahre 2020 wurde unsere Mandantin – Betreiberin eines kleinen Lokals – von JBB Rechtsanwälten abgemahnt. Vorgeworfen wurde ihr, am betreffenden Tag ein Sky-Fußballspiel öffentlich wiedergegeben zu haben.
Nach sorgfältiger Prüfung konnten wir feststellen:
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Die angeblich öffentliche Wiedergabe war nicht öffentlich im urheberrechtlichen Sinne, da die Gäste ausschließlich aus dem engen Bekanntenkreis stammten.
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Die Dokumentation durch Sky war lückenhaft und nicht beweiskräftig.
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Unsere Mandantin hatte zu keinem Zeitpunkt gewerblich oder mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt.
Wir wiesen den Vorwurf vollumfänglich zurück – mit Erfolg: Die Kanzlei JBB verzichtete auf sämtliche Forderungen. Unsere Mandantin musste weder zahlen noch eine Unterlassungserklärung abgeben.
Wie Sie bei einer Sky-Abmahnung richtig reagieren
Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Fußballübertragung erhalten haben, gilt:
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Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
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Geben Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab. Diese ist 30 Jahre lang bindend und kann später teuer werden.
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Lassen Sie die Abmahnung fachanwaltlich prüfen. Oft gibt es Angriffspunkte – etwa in der Beweisführung oder der rechtlichen Bewertung der Situation.
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Modifizierte Unterlassungserklärung: Wenn überhaupt, sollte nur eine entschärfte und rechtssichere Version abgegeben werden.
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Zahlungsforderungen lassen sich häufig abwehren oder reduzieren.
Fazit: Nicht jede Sky-Abmahnung ist berechtigt
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Sky-Abmahnungen basieren auf unscharfer Beweislage oder einer falschen rechtlichen Einschätzung des Begriffs „öffentlich“ im Sinne des Urheberrechts. In zahlreichen Fällen lassen sich diese Forderungen ganz oder teilweise zurückweisen.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus zahlreichen urheberrechtlichen Fällen zur Seite.
Abmahnung von Sky oder JBB erhalten? Lassen Sie uns das klären.
Wir bieten Ihnen:
✔ Kostenlose Ersteinschätzung
✔ Prüfung der Abmahnung & Beweislage
✔ Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
✔ Abwehr unberechtigter Forderungen
✔ Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung (falls nötig)
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