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    Home » Aktionäre und ehemalige Partizipationsscheininhaber sollten ihre Rechte prüfen
    Rechtsformen

    Aktionäre und ehemalige Partizipationsscheininhaber sollten ihre Rechte prüfen

    adminBy adminApril 30, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Rechtsanwalt Reime informiert:
    Am 24. April 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine förmliche Verbraucherwarnung gegen die MABEWO HOLDING SE. Die Behörde hegt den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft in Deutschland eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten hat. Anhaltspunkte für eine gesetzliche Ausnahme von der Prospektpflicht lägen laut BaFin nicht vor.

    Hintergrund der BaFin-Warnung

    In Deutschland ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren nur zulässig, wenn zuvor ein vollständiger und von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde (Art. 3 Abs. 1 EU-Prospektverordnung). Verstöße dagegen stellen schwerwiegende Pflichtverletzungen dar und sind nach § 24 WpPG bußgeldbewehrt – mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres.
    Zudem haften Anbieter und Prospektverantwortliche für Schäden infolge der fehlenden Prospektveröffentlichung (§ 14 WpPG).

    Ein fehlender Prospekt kann insbesondere für Privatanleger schwerwiegende Risiken bedeuten, da diese damit ohne die gesetzlich vorgesehene vollständige Information investiert haben.

    Rechtliche Bedeutung für Aktionäre und ehemalige Inhaber von Partizipationsscheinen

    Aktionäre, die Aktien der MABEWO HOLDING SE im Rahmen eines öffentlichen Angebots gezeichnet haben, könnten schadensersatzberechtigt sein. Auch ehemalige Partizipationsscheininhaber, die im Rahmen von Umwandlungsangeboten oder anderen Übertragungen Aktien erhalten haben oder hätten erhalten sollen, sollten genau prüfen lassen, ob ihnen daraus Ansprüche zustehen.

    Relevant sind insbesondere:

    • Schadensersatzansprüche wegen fehlenden Prospekts (§ 14 WpPG)
    • Anfechtungsrechte oder Rückabwicklungsansprüche aus ergänzender Vertragsauslegung
    • Schadensersatz aus culpa in contrahendo (c.i.c.) wegen fehlerhafter Aufklärung
    • Verletzung der allgemeinen Wohlverhaltenspflichten nach § 63 WpHG bei beratungsgebundenen Angeboten

    Zudem kann ein Verstoß gegen die Prospektpflicht Indizwirkung für die unseriöse Geschäftstätigkeit der Emittentin entfalten. Anleger sollten auch ihre Stellung in etwaigen Insolvenzverfahren strategisch vorbereiten.

    Handlungsempfehlung von Rechtsanwalt Reime

    • Sichern Sie alle Unterlagen: Zeichnungsscheine, Überweisungsbelege, E-Mail-Korrespondenz und Informationsmaterialien sollten lückenlos dokumentiert werden.
    • Lassen Sie Ihre individuellen Erwerbsumstände rechtlich prüfen: Nur so kann die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadensersatzansprüchen sicher beurteilt werden.
    • Beteiligung an einer Interessenbündelung: Bei Massenverfahren können Kosten optimiert und die Schlagkraft erhöht werden.
    • Verjährungsfristen beachten: Erste Fristen könnten bereits ab Kenntnis der fehlenden Prospektveröffentlichung zu laufen beginnen (§ 14 Abs. 4 WpPG, §§ 195, 199 BGB).

    Einschätzung

    Der Vorgang um die MABEWO HOLDING SE reiht sich in eine Vielzahl von Kapitalmarktverstößen ein, die in der Praxis häufig mit finanziellen Verlusten für Anleger enden. Die BaFin-Warnung ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung, da viele Detailfragen – etwa zu den jeweiligen Erwerbsumständen und dem Schutzumfang – einer sorgfältigen juristischen Aufarbeitung bedürfen.

    Erkennbar falscher Berater

    https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Josten

    https://www.handelsblatt.com/unternehmen/teldafax-chronik-die-schande-der-strom-branche/12390960.html

    Fragen & Fristen

    Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

    0800 72 73 463

    an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

    Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

    Was ist nun zu tun?

    Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

    Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

    REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

    Wir vertreten und beraten Betroffene und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

    Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
    Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

    • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
    • Telefon: 03591 29961 33
    • Telefax: 03591 29961 44
    • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

    Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

    Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

    Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.



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