Wie sieht die Rechtslage aus?
Grundsätzlich gilt: Nur wer Urheber eines Bildes ist oder eine entsprechende Lizenz hat, darf es verwenden. Eine Ausnahme gibt es nur selten – z. B. wenn ein Hersteller seine Bilder ausdrücklich für den Wiederverkauf freigegeben hat (etwa über sogenannte Reseller- oder Presse-Kits). Das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.
Die bloße Tatsache, dass ein Produkt gebraucht verkauft wird, rechtfertigt keine Nutzung geschützter Bilder. Auch private Verkäufer sind rechtlich zur Einhaltung des Urheberrechts verpflichtet – und haften bei Verstößen.
Was kann ich tun, wenn ich abgemahnt wurde?
Nicht ignorieren! Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen. Ignorieren kann zur Klage führen.
Nicht vorschnell unterschreiben! Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend.
Keine voreiligen Zahlungen leisten! Ob und in welcher Höhe überhaupt ein Anspruch besteht, sollte geprüft werden.
Awaltliche Hilfe einholen! Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann die Abmahnung prüfen, die Unterlassungserklärung modifizieren oder ggf. ganz zurückweisen.
Wie kann ich mich als Verkäufer absichern?
- Nutzen Sie eigene Fotos, auch wenn diese weniger „professionell“ aussehen – sie sind rechtlich sicher.
- Verwenden Sie keine Bilder aus Google, von Amazon oder aus anderen eBay-Angeboten.
- Prüfen Sie, ob der Rechteinhaber eine Nutzung ausdrücklich erlaubt hat – z. B. über offizielle Händlerportale.
- Lassen Sie im Zweifel ein Produkt lieber ohne Bild einstellen als ein fremdes zu nutzen.