Wann ist ein Verkauf bei eBay überhaupt „gewerblich“?
Viele Nutzer gehen davon aus, dass sie automatisch als „Privatverkäufer“ gelten, solange sie das auch so in ihrem Profil angeben. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum: Entscheidend ist nicht, wie du dich selbst bezeichnest – sondern, wie dein Verkaufsverhalten objektiv einzustufen ist.
Ein paar typische Hinweise auf ein gewerbliches Handeln:
- Du verkaufst regelmäßig gleichartige oder neue Artikel.
- Du hast bereits Dutzende oder gar Hunderte Artikel verkauft.
- Du trittst professionell auf – z. B. mit Rücknahmeangeboten, Seriennummern oder mehreren identischen Produkten.
- Du kaufst Produkte gezielt ein, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Fazit: Auch wenn du keine Firma hast oder das Ganze nur „nebenbei“ machst – dein Handeln kann rechtlich als gewerblich eingestuft werden. Und dann gelten andere Regeln!
Was bedeutet das für die Widerrufsinformation?
Wenn du rechtlich als gewerblicher Verkäufer giltst, musst du deinen Käufern ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen – und korrekt darüber informieren.
Eine gültige Widerrufsinformation muss unter anderem Folgendes enthalten:
Die Widerrufsfrist: in der Regel 14 Tage ab Warenerhalt.
Die Form des Widerrufs: schriftlich, per E-Mail etc.
Die Rechtsfolgen des Widerrufs: Rückzahlungspflichten, Umgang mit Rücksendekosten.
Ein Muster-Widerrufsformular: das der Kunde nutzen kann.
Klarer Hinweis auf die Rückgabepflicht und Rückabwicklung.
Achtung: Eine fehlerhafte Widerrufsinformation – z. B. mit veralteten Formulierungen oder ohne korrekte Fristen – kann genauso abgemahnt werden wie das komplette Fehlen einer solchen Belehrung.