Auf der Bundesstraße 97, Abschnitt 437, bei Kilometer 1,5 in Fahrtrichtung Heinersbrück, befindet sich eine mobile Geschwindigkeitsmessstelle. Zuständig für diese Kontrolle ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit Sitz in Gransee. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 100 km/h. Der Straßenverlauf ist hier offen und übersichtlich – ideal für höhere Geschwindigkeiten, doch gerade diese scheinbare Harmlosigkeit führt dazu, dass viele Autofahrer ins Visier der Überwachung geraten.
Zum Einsatz kommt ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das auf einem mobilen Stativ installiert wird und den Verkehrsfluss über mehrere Fahrstreifen hinweg erfasst. Aufgrund der technischen Eigenheiten des eingesetzten Messsystems bietet diese Messstelle besonders gute Angriffspunkte für einen erfolgreichen Einspruch.
Funktionsweise und Schwächen des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät Laserimpulse in einem Winkel von etwa 45 Grad zur Fahrbahn aus, welche einen Messbereich von rund 75 Metern abdecken. Trifft ein Laserstrahl auf ein Fahrzeug, wird er reflektiert und zum Sensor zurückgeleitet. Anhand der Zeitdifferenz zwischen Aussendung und Rückkehr des Signals ermittelt das System über eine Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
So präzise dieses Verfahren theoretisch erscheinen mag – in der praktischen Anwendung ist es hochgradig fehleranfällig.
Auffächerung der Laserstrahlen
Die große Länge des Erfassungsbereichs sorgt für eine erhebliche Auffächerung der ausgesandten Signale. Diese Streuung bewirkt, dass Rückstrahlsignale ungenau zurückkommen. Die Folge sind verzerrte Messdaten – in vielen Fällen sind die gemessenen Geschwindigkeiten schlicht nicht korrekt.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
Wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden – was auf einer gut befahrenen Bundesstraße wie der B 97 häufig vorkommt – kann das Gerät nicht mehr eindeutig feststellen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Folge: Die Beweissicherheit ist nicht mehr gegeben, ein Bußgeldbescheid darf dann nicht aufrechterhalten werden.
Fehlausrichtung des Messgeräts
Damit eine korrekte Erfassung möglich ist, muss der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Bei mobilen Aufbauten kommt es hier jedoch häufig zu Ungenauigkeiten. Bereits minimale Abweichungen können dazu führen, dass Geschwindigkeiten zu hoch berechnet werden.
Formelle Mängel
Auch formale Fehler führen zur Unverwertbarkeit der Messung: Fehlt ein gültiger Schulungsnachweis der Messbeamten oder ist die Eichung des Geräts abgelaufen, muss die komplette Messreihe verworfen werden.
All diese Faktoren sind nicht nur theoretische Risiken, sondern treten in der Praxis regelmäßig auf – und genau das macht die Erfolgsaussichten eines Einspruchs in Heinersbrück besonders gut.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt – mit Rechtsanwalt Andreas Junge
Die Vielzahl an potenziellen Fehlerquellen bietet eine solide Basis, um einen Bußgeldbescheid anzufechten. Rechtsanwalt Andreas Junge, seit Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert, prüft jeden Fall detailliert. Er arbeitet regelmäßig mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen, um die Messdaten fachlich zu überprüfen. So konnten bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich eingestellt oder Bußgelder erheblich reduziert werden.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Besonders wichtig für Betroffene:
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, trägt keinerlei Kosten. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit ist ein Einspruch vollkommen risikolos und bietet eine echte Chance, sich gegen ein fehlerhaftes Messverfahren zu wehren.
So nehmen Sie Kontakt auf
Der Kontakt zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert möglich:
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telefonisch über die Kanzlei unter 030 39839032
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bei dringenden Fällen auch mobil unter 0179 2346907
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per E-Mail an junge@jhb.legal
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oder über das Kontaktformular auf anwalt.de
Eine zügige Ersteinschätzung ist kostenfrei. Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zur Messstelle auf der B 97 erhalten hat, sollte sich nicht voreilig zur Zahlung entscheiden. Ein Einspruch kann sich lohnen – mit den richtigen Argumenten und der richtigen Vertretung.