Die A3 zählt zu den wichtigsten Ost-West-Verbindungen Deutschlands und führt durch den malerischen Spessart. Bei Kilometer 132,5 in Fahrtrichtung Würzburg, nahe Hösbach, befindet sich eine stationäre Geschwindigkeitsmessstelle, die vielen Autofahrern unerwartet begegnet. Der Streckenabschnitt ist geprägt von sanften Kurven und dichter Vegetation, die die Sicht einschränken können. Das Tempolimit beträgt hier 100 km/h – eine Maßnahme zur Unfallprävention in diesem unübersichtlichen Bereich. Die Messanlage ist unauffällig am rechten Fahrbahnrand installiert, eingebettet zwischen Leitplanken und Verkehrsschildern. Besonders Pendler und Fernverkehrsteilnehmer, die aus dem Rhein-Main-Gebiet kommend die Geschwindigkeit beibehalten, werden hier häufig erfasst, oft ohne sich eines Verstoßes bewusst zu sein.
Technik mit Tücken – Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung
An dieser Messstelle kommt das System TraffiStar S 330 der Firma Jenoptik zum Einsatz. Es basiert auf Induktionsschleifen im Fahrbahnbelag, die die Geschwindigkeit über ein Weg-Zeit-Prinzip ermitteln. Die Ergebnisse werden durch eine Kameraeinheit dokumentiert. Trotz seiner technischen Reife ist das System nicht frei von Fehlern – insbesondere nicht unter realen Verkehrsbedingungen wie auf der A3 bei Hösbach.
Ein häufiges Problem sind sogenannte Verwechslungsmessungen: Wenn zwei Fahrzeuge parallel oder versetzt durch den Erfassungsbereich fahren, ist die eindeutige Zuordnung des Messergebnisses nicht immer gewährleistet. Gerade im Bereich von Autobahnausfahrten – wo Fahrzeuge beschleunigen, bremsen oder die Spur wechseln – steigt dieses Risiko erheblich. Auch äußere Faktoren wie Regen, Blendung durch die tief stehende Sonne oder Verschmutzungen der Sensorik können zu Messabweichungen führen.
Besonders kritisch ist die Frage nach den Rohmessdaten. Diese Originaldaten sind essenziell für die technische Überprüfung der Messung durch unabhängige Sachverständige. Doch auch an der Messstelle bei Hösbach wurden bereits Fälle dokumentiert, in denen diese Daten nicht vollständig vorlagen oder nicht herausgegeben wurden. In der gerichtlichen Praxis gilt dies zunehmend als schwerwiegender Mangel.
Hinzu kommt die Notwendigkeit einer korrekten Kalibrierung und Wartung der Messanlage. Nur wenn diese lückenlos dokumentiert ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist die Messung verwertbar. Fehlt ein gültiger Kalibrierschein oder ist die Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist das Messergebnis rechtlich angreifbar.
Rechtsprüfung durch Spezialisten – Dr. Maik Bunzel analysiert Ihre Messung
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, hat sich auf die juristische Überprüfung technischer Messverfahren spezialisiert. Die Messstelle bei Kilometer 132,5 nahe Hösbach kennt er aus zahlreichen Verfahren. „Gerade bei dynamischen Verkehrssituationen wie am Ausfahrtbereich ist die Fehleranfälligkeit deutlich erhöht“, betont Bunzel. Gemeinsam mit öffentlich bestellten Sachverständigen prüft er jede Messung umfassend – von der Kalibrierung über das Bildmaterial bis zu verfahrensrechtlichen Aspekten wie Anhörung und Bescheidzustellung.
Viele Verfahren können aufgrund formaler oder technischer Mängel erfolgreich angefochten werden. Bereits kleine Unregelmäßigkeiten genügen, um einen Bußgeldbescheid aufheben oder reduzieren zu lassen. Für Mandanten mit Verkehrsrechtsschutzversicherung ist diese Überprüfung in der Regel kostenfrei – die Versicherung übernimmt die Anwalts- und Gutachterkosten. Dr. Bunzel bietet zudem eine unverbindliche Ersteinschätzung – individuell, sachlich und zuverlässig.
Geblitzt bei Hösbach? Jetzt prüfen lassen
Wurden Sie bei Kilometer 132,5 auf der A3 in Fahrtrichtung Würzburg, nahe Hösbach, geblitzt? Dann lassen Sie die Messung durch Dr. Maik Bunzel rechtlich überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine fundierte Ersteinschätzung – bevor Bußgeld oder Punkte rechtskräftig werden.