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    Home » Verhaftung in München – Ihre Rechte als Beschuldigter
    Rechtsformen

    Verhaftung in München – Ihre Rechte als Beschuldigter

    adminBy adminApril 22, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Eine Verhaftung ist für die betroffene Person eine äußerst belastende und oft überraschende Situation. In einer pulsierenden Stadt wie München, in der täglich zahlreiche Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Situationen kommen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wichtig ist es, in einem solchen Moment die Ruhe zu bewahren und seine Rechte zu kennen. Dieser Rechtstipp gibt Ihnen als Beschuldigter einen Überblick über Ihre Rechte bei einer Verhaftung in München und zeigt Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

    Grundlagen der Verhaftung

    Eine Verhaftung wird in der Regel aufgrund eines richterlichen Haftbefehls vorgenommen. Der Haftbefehl selbst stellt einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar und wird deshalb nur unter strengen Voraussetzungen erlassen. Gemäß § 112 StPO muss ein dringender Tatverdacht bestehen, das heißt, es müssen Tatsachen vorliegen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit begründen, dass Sie eine Straftat begangen haben. Zusätzlich muss ein Haftgrund vorliegen, wie beispielsweise Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

    Neben dem Haftbefehl gibt es auch die Möglichkeit der vorläufigen Festnahme ohne richterlichen Beschluss, wie in § 127 StPO geregelt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden oder wenn unmittelbare Gefahr im Verzug ist. Auch hierbei gelten jedoch strenge gesetzliche Vorgaben, um einen Missbrauch zu verhindern.

    Ihre Rechte als Beschuldigter

    Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie umfangreiche Rechte, die Ihre Verteidigungsposition stärken sollen. Diese Rechte sind in der Strafprozessordnung verankert und müssen von den Strafverfolgungsbehörden beachtet werden.

    • Recht auf rechtliches Gehör: Sie haben das Recht, von den gegen Sie erhobenen Beschuldigungen zu erfahren und sich dazu zu äußern (§ 136 StPO)
    • Aussageverweigerungsrecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und können die Aussage verweigern. Dies darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
    • Recht auf einen Verteidiger: Sie können jederzeit einen Anwalt hinzuziehen. In bestimmten Fällen, insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen oder Untersuchungshaft, ist die Hinzuziehung eines Pflichtverteidigers vorgeschrieben (§ 140 StPO)
    • Unterrichtung über die Gründe der Verhaftung: Die Polizei muss Ihnen den Haftgrund sowie den Tatvorwurf unverzüglich mitteilen (§ 114a StPO)
    • Recht auf Benachrichtigung: Sie können verlangen, dass ein Familienmitglied oder eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verhaftung informiert wird (§ 114b StPO)
    • Recht auf medizinische Versorgung: Sie haben Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung, insbesondere wenn gesundheitliche Probleme vorliegen.

    Wie sollten Sie sich verhalten?

    In der Situation der Verhaftung ist es entscheidend, besonnen zu handeln:

    1. Ruhe bewahren: Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Aufbrausendes Verhalten kann die Situation verschlimmern.
    2. Keine übereilten Aussagen: Machen Sie keine spontanen Aussagen zur Sache. Auch vermeintlich entlastende Informationen können später gegen Sie verwendet werden.
    3. Anwalt kontaktieren: Fordern Sie frühzeitig die Hinzuziehung eines Anwalts. Dieser kann Sie beraten und Ihre Rechte gegenüber den Behörden durchsetzen.
    4. Keine Widerstandshandlungen: Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei. Dies kann zu zusätzlichen strafrechtlichen Vorwürfen führen, wie etwa Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

    Die Bedeutung anwaltlicher Unterstützung

    Die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers ist von großer Bedeutung. Ein Anwalt kann umgehend Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, die Haftgründe prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Gemäß § 117 StPO kann die Haftprüfung dazu führen, dass der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird.

    Darüber hinaus berät Sie Ihr Anwalt zu den weiteren Verfahrensschritten und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Im Strafverfahren können bereits kleine Details und frühzeitige Entscheidungen den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Daher ist es essenziell, von Anfang an professionell begleitet zu werden.

    Verhaftung in München – Wir sind für Sie da

    Als erfahrene Strafverteidiger in München kennen wir die Abläufe und Besonderheiten der örtlichen Justizbehörden. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und setzen uns mit unserem Fachwissen für Ihre Rechte ein. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um schnellstmöglich Unterstützung zu erhalten.

    Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Besprechung in unseren Kanzleiräumen in München oder für ein Telefonat über unsere Online-Terminbuchung unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de. Wir sind Ihr verlässlicher Partner im Strafrecht.

    Fazit

    Eine Verhaftung ist ein einschneidendes Erlebnis, das mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Indem Sie Ihre Rechte kennen und rechtzeitig einen Anwalt hinzuziehen, können Sie aktiv an Ihrer Verteidigung mitwirken. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen.

    Besuchen Sie unsere Webseite für weitere Informationen und Rechtstipps: www.rechtsanwalt-erhard.de

    Weiterführende Links

    Hinweis: Dieser Rechtstipp stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.



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