Die Messstelle auf der Bundesautobahn 7 bei Kilometer 112,400 in Fahrtrichtung Hamburg befindet sich nahe der Gemeinde Bimöhlen im Kreis Segeberg – unweit des Autobahnkreuzes Neumünster-Süd. Dieser Abschnitt zählt zu den besonders überwachten Strecken in Schleswig-Holstein. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere durch Lkw und Fernpendler, wird hier regelmäßig die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug kontrolliert. Zuständig ist die Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg, die dabei das videobasierte Messsystem VKS 4.5 einsetzt. Genau diese Kombination aus Verkehrsdichte und fehleranfälliger Technik macht die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid an dieser Stelle besonders gut.
VKS 4.5 – Funktionsweise und typische Fehlerquellen
Das VKS 4.5-System (Video-Kontroll-System) basiert auf der automatisierten Auswertung von Videomaterial. Zwei Kameras, die in der Regel auf einer Brücke installiert sind, erfassen kontinuierlich den Verkehr. Die dazugehörige Software analysiert das Videobild anhand fester Referenzlinien auf der Fahrbahn. Aus den ermittelten Zeit- und Distanzwerten berechnet das System die Geschwindigkeit und den Abstand zwischen den Fahrzeugen.
In der Theorie wirkt dieses Verfahren präzise, in der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Schon kleinste Abweichungen in der Kamerapositionierung können zu falschen Messergebnissen führen. Witterungseinflüsse wie Regen, Nebel oder starke Sonneneinstrahlung beeinträchtigen die Bildqualität ebenso wie Verschmutzungen an der Kameralinse. Hinzu kommt, dass das System häufig Schwierigkeiten bei der korrekten Zuordnung von Fahrzeugen hat – insbesondere bei dichter Verkehrslage, wie sie auf der BAB 7 in diesem Bereich regelmäßig herrscht.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass häufig keine vollständigen Rohmessdaten gespeichert werden, was eine nachträgliche unabhängige Überprüfung der Messung erschwert. Doch gerade solche Schwächen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten aufdecken. In vielen Fällen zeigen diese Gutachten, dass die behauptete Abstandsunterschreitung nicht mit der erforderlichen Genauigkeit belegt werden kann.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Die Messstelle bei Bimöhlen vereint alle typischen Risiken fehlerhafter Abstandsmessungen: ein hohes Verkehrsaufkommen, ein technisch anspruchsvolles Messsystem und eine komplexe Verkehrssituation in der Nähe eines Autobahnkreuzes. Bußgeldbescheide, die auf einer solchen Grundlage beruhen, sind erfahrungsgemäß in vielen Fällen angreifbar.
Als auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt bin ich seit vielen Jahren bundesweit in Bußgeldverfahren tätig – insbesondere in Fällen fehlerhafter Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen. Ich kenne die technischen Schwächen des VKS 4.5-Systems im Detail und arbeite mit unabhängigen, TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammen. Gemeinsam prüfen wir jede Messung sorgfältig. Bereits in einer Vielzahl von Verfahren konnten so Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt, Verfahren eingestellt oder Sanktionen erheblich reduziert werden – oftmals ohne gerichtliche Verhandlung.
Keine Kosten – auch keine Selbstbeteiligung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich die vollständige Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Auch eine Selbstbeteiligung wird von mir nicht geltend gemacht, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen. Sollte keine Versicherung bestehen, kläre ich Sie im Vorfeld transparent und fair über die zu erwartenden Kosten auf – ohne versteckte Gebühren.
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Die Messstelle bei Bimöhlen auf der BAB 7 ist ein typischer Fall für fehleranfällige Abstandsmessungen. Wenn Sie dort geblitzt wurden, lohnt sich eine genaue Überprüfung – denn nicht jede Messung ist korrekt, und nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Mit meiner bundesweiten Erfahrung als Verteidiger in Verkehrsordnungswidrigkeiten stehe ich Ihnen kompetent, engagiert und technisch versiert zur Seite. Ein Einspruch lohnt sich – besonders an dieser Stelle.