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    Home » Kündigung der Grundschuld durch Bank oder Sparkasse – Jetzt rechtlichen Rat einholen und Zwangsversteigerung abwehren
    Rechtsformen

    Kündigung der Grundschuld durch Bank oder Sparkasse – Jetzt rechtlichen Rat einholen und Zwangsversteigerung abwehren

    adminBy adminApril 20, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Stuttgart, 19.04.2025 – Seit über zwei Jahrzehnten setze ich mich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit für die Rechte von Bankkunden in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen ein. Mein besonderes Augenmerk liegt auf der Verteidigung von Mandanten bei unrechtmäßigen Kündigungen von Krediten sowie bei Auseinandersetzungen über Sicherheiten, wie etwa Grundschulden.

    In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen insbesondere regionale Banken und Sparkassen, wie beispielsweise in Stuttgart, Frankfurt und Berlin, überraschend Grundschulden kündigen. Besonders betroffen sind hierbei nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatkunden. Bei genauerer rechtlicher Betrachtung stellen sich viele dieser Kündigungen als unbegründet heraus.

    Ein aktueller Fall aus der Region Stuttgart zeigt eindrucksvoll, wie erfolgreich rechtlicher Widerstand sein kann: Eine von einer regionalen Bank ausgesprochene Kündigung einer Grundschuld konnte durch gezielte rechtliche Schritte meiner Kanzlei vollständig rückgängig gemacht werden. Dies verhinderte eine drohende Zwangsversteigerung und bewahrte dem Mandanten vor einem schweren finanziellen Verlust.

    „Dieser Fall ist leider kein Einzelfall. Es ist zu beobachten, dass viele Kündigungen von Grundschulden übereilt oder ohne ausreichende rechtliche Grundlage ausgesprochen werden“, erklärt Rechtsanwalt Eser. „Betroffene sollten solche Maßnahmen keinesfalls einfach hinnehmen, sondern sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.“

    Warum sich anwaltliche Unterstützung in solchen Fällen besonders lohnt:

    Ein erfahrener Fachanwalt sorgt nicht nur für eine fundierte rechtliche Analyse der Situation, sondern schützt den betroffenen Kunden auch vor weiteren rechtlichen Schritten der Bank.

    Bereits durch die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts wird wertvolle Zeit gewonnen, in der keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Dies ermöglicht es, mit Bedacht zu reagieren und sich rechtzeitig eine vorteilhaftere Position zu verschaffen.

    Ein zusätzlicher Vorteil: Durch die anwaltliche Begleitung werden die Verhandlungen mit der Bank auf Augenhöhe geführt, was in vielen Fällen entscheidend ist, um eine wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden oder unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

    Typische anwaltliche Prüfungsfelder:

    • Kündigungsgründe: Ist die Kündigung rechtlich begründet (z.B. Zahlungsverzug, Vertragsverletzung)?

    • Formelle Rechtmäßigkeit: Wurden die Fristen und formellen Anforderungen korrekt eingehalten?

    • Art der Grundschuld: Handelt es sich um eine Brief- oder Buchgrundschuld? Diese Unterscheidung ist für das weitere Vorgehen entscheidend.

    • Strategien zur Abwehr: Abhängig von der rechtlichen Prüfung kann außergerichtlich verhandelt oder, wenn nötig, Klage erhoben werden.

    • Schadensersatzansprüche: Bei Fehlern der Bank in der Beratung oder in der Ausführung von Pflichten können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

    Ersteinschätzung – Jetzt handeln:

    Kunden von Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten, die mit einer Kündigung ihrer Grundschuld oder einer drohenden Zwangsversteigerung konfrontiert sind, sollten nicht zögern. Im Rahmen einer  Ersteinschätzung prüfe ich die rechtliche Lage und kläre die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Bank.

    Kontakt:

    Kanzlei Eser Law
    Lange Straße 51
    70174 Stuttgart
    Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
    E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de

    Jetzt handeln – bevor es zu spät ist. Wer sich rechtzeitig schützt, hat die besten Karten.



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