Der 7. April 2025 wird als „Panic Monday“ in die Börsengeschichte eingehen. Gleich zu Handelsbeginn gerieten die Finanzmärkte durch neue US-Zölle von Präsident Donald Trump ins Wanken. Der DAX stürzte zeitweise um 10 Prozent auf etwa 18.489 Punkte ab, auch Bitcoin und andere Kryptowährungen verloren stark an Wert.
Kleinanleger gerieten in Panik, die Zugriffszahlen auf Smartbroker und Online-Plattformen schossen in die Höhe. Alle wollten wissen, wie es um ihr Depot steht.
Neobroker im Stresstest
Panik dürfte sich auch bei einigen Neobrokern breit gemacht haben, denn die kämpften mit technischen Problemen. Nutzer:innen von Trade Republic berichteten in Foren und sozialen Medien, dass sie zwischen 9:00 und 10:30 Uhr keinen Zugriff auf ihre Depots hatten, Orders nicht ausgeführt wurden oder der Kontostand falsch angezeigt wurde.
Auch Scalable Capital, ING, Finanzen. net Zero, Deutsche Bank und Comdirect hatten technische Schwierigkeiten. Alle Anbieter führten die Störungen auf die „enormen Marktschwankungen“ zurück und betonten, dass der Handel jederzeit möglich war. Doch diese Aussage widerspricht einigen Nutzer-Berichten, die auch Ausfälle im Handel beschreiben.
Als Trump zwei Tage später die Zölle größtenteils aussetzte, beruhigte sich die Börse zwar wieder – doch die Störungen bei den Neobrokern wiederholten sich. Nutzer:innen berichteten erneut über fehlerhafte oder nicht angezeigte Portfolios und fehlende Kursdaten. Auch sollen Transaktionen nicht ausgeführt worden sein. Wieder gab es besonders viele Beschwerden über Trade Republic – was auch daran liegen dürfte das der Neobroker zuletzt stark gewachsen ist und nach eigenen Angaben mittlerweile 8 Millionen Kund:innen zählt.
Diese Rechte haben Nutzer:innen
Die wiederholten Störungen werfen jetzt aber Fragen zur Stabilität und Zuverlässigkeit der beliebten Smartbroker auf, die vor allem mit günstigen Preisen um Kund:innen werben. Müssen Nutzer:innen in turbulenten Marktphasen hier immer wieder mit Problemen rechnen? Und haften die Neobroker, wenn Anleger:innen ihre Aktien nicht zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen konnten?
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Wertpapierhandel anbietet, muss einen ungestörten Handel gewährleisten. Broker unterliegen der BaFin-Aufsicht und müssen laut § 33 WpHG für eine ordnungsgemäße Ausführung von Kundenaufträgen sorgen. Das gilt auch für die technische Infrastruktur. Einschränkungen dieser Pflicht gibt es nur bei unvorhersehbaren Ereignissen, auf die sich die Anbieter nicht vorbereiten konnten oder die ohne ihr Verschulden entstanden sind.
Empfehlungen der Redaktion
Wer Zugriffsprobleme hatte, sollte diese dokumentieren, etwa mit einem Screenshot, und den Kundensupport kontaktieren, um die Einschränkungen festzuhalten. Außerdem solltest du eine Erklärung fordern, warum der Zugang nicht möglich war.
Um Schadensersatz zu fordern, reicht das aber nicht: Nutzer:innen müssen dazu einen konkreten Schaden nachweisen. Einen “unrealisierten” Schaden kannst du nicht geltend machen. Wer am „Panic Monday“ Aktien zu einem bestimmten Kurs verkaufen wollte, diese aber noch hält, hat juristisch gesehen nämlich keinen Schaden erlitten. Außerdem müsstest du auch nachweisen, dass die Verluste auf die Störung zurückzuführen sind. Eine Klage lohnt sich daher nur, wenn du wirklich hohe Einbußen aufgrund von Handelsstörungen gehabt hast.
BaFin prüft den „Panic Monday“
Deine Unzufriedenheit mit einem Anbieter kannst du aber auch anders ausdrücken: Betroffene können sich an die BaFin wenden und die Probleme schildern. Gehen bei ihr aber viele Beschwerden über einen Anbieter ein, wird sie aktiv und geht den Problemen auf den Grund. Im Fall des „Panic Monday“ ist das bereits geschehen.
In der vergangenen Woche erhielt die BaFin eine „mittlere zweistellige Zahl“ an Hinweisen auf technische Störungen bei Wertpapierdienstleistern. Neben verzögertem Laden von Webseiten und Apps gab es Berichte über Probleme beim Wertpapierhandel und überlastete Orderroutings.
Daher hat die Finanzaufsicht die betroffenen Anbieter nun um eine Stellungnahme zu den Problemen und deren Ursachen gebeten. Wer so einen „blauen Brief“ erhalten hat, verrät die BaFin zwar nicht. Sie hat die fraglichen Anbieter aber aufgefordert, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beseitigen. Broker, die keine technisch einwandfreien Handels- und Ordersysteme bieten, müssen im Zweifel nachrüsten.