Wie kann ich mich konkret wehren?
Wenn Ihr Video ohne Zustimmung verwendet wurde, haben Sie mehrere Optionen:
Plattformen direkt informieren
Fast alle Social-Media-Dienste bieten ein Copyright-Meldeformular an. Damit können Sie mit wenigen Klicks eine Urheberrechtsverletzung melden. Die Plattform prüft die Angaben und entfernt den Inhalt im Idealfall zügig.
Anwaltliche Abmahnung und Unterlassung
Wenn Sie den Verletzer direkt zur Rechenschaft ziehen möchten, ist der juristische Weg oft effektiver – vor allem bei Wiederholungstätern oder großen Accounts. Durch eine anwaltliche Abmahnung können Sie nicht nur die Löschung fordern, sondern auch eine Unterlassungserklärung einholen. Das schützt Sie langfristig – und im Wiederholungsfall droht dem Verletzer eine empfindliche Vertragsstrafe.
Schadensersatz verlangen
Wurde Ihr Video z. B. auf einem kommerziellen Kanal verwendet oder hat dem Verletzer Reichweite und Werbeeinnahmen gebracht, können Sie eine Vergütung fordern. Die Berechnung erfolgt meist auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr, also dem, was der Nutzer hätte zahlen müssen, wenn er gefragt hätte.
Beweise sichern – bevor es zu spät ist
Entscheidend für jede rechtliche Durchsetzung ist eine saubere Beweissicherung:
Speichern Sie Screenshots vom fremden Post (inkl. Username, Datum, Video)
Dokumentieren Sie die Reichweite (z. B. Anzahl Likes, Views, Kommentare)
Archivieren Sie Links und ggf. Video-Downloads, bevor der Inhalt gelöscht wird
Diese Nachweise machen Ihre Ansprüche greifbar – und erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung.