Bislang rissen die schlechten Nachrichten für Geschädigte des Betrugskomplexes um die Swiss Gold Treuhand AG (SGT) nicht ab: Erst kam die Swiss Gold Treuhand AG erteilten Aufträgen zum Verkauf des vermeintlichen Goldbestands nicht nach, dann eröffnete das Kantonsgericht Zug/Schweiz am 11. Juni 2024 gar das Konkursverfahren über das Vermögen der SGT AG.
Die mantraartige Bestätigung des Vertriebs, die Kapitalanlegerwürden Eigentum an dem erworbenen Gold erlangen, offenbarte sich als Täuschung. Ansprüche auf Herausgabe des Edelmetalls bestehen daher nicht. Nach den der Kanzlei Helbing vorliegenden Informationen sind in der Konkursmasse wohl auch keine wesentlichen Vermögensgegenstände mehr vorhanden. Schließlich scheint sich auch die Hoffnung, zumindest einen Teil der Geldanlage durch eine Beschlagnahme der Anlegergelder in den Ermittlungsverfahren zurückerhalten, zu zerschlagen.
Nun tut sich jedoch für Anleger, die den Goldkaufpreis an anwaltliche Treuhänder gezahlt haben, eine realistische Chance auf, die gezahlten Beträge zurückzuerhalten. Die in die Zahlungsabwicklung eingeschalteten Anwälte dürften nämlich übersehen haben, dass ihre Tätigkeit für die Swiss Gold Treuhand AG ein sog. Finanztransfergeschäft darstellen könnte, für das sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigt hätten. Fehlt eine solche Erlaubnis, wie in den von der Kanzlei Helbing betreuten Fällen, so können den Zahlern/Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die freiberuflich tätigen Treuhänder zustehen (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03. November 2023, 13 U 149/22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. September 2020, 24 U 137/19). Dieser Ansatz scheint auch deswegen besonders aussichtsreich, weil Rechtsanwälte nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet sind, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer ihrer Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Die Kanzlei Helbing verfolgt für Geschädigte der Swiss Gold Treuhand AG Ersatzansprüche gegen die anwaltlichen Treuhänder/Zahlungsdienstleister. Ein erstes Urteil, das dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten an den Treuhänder überwiesenen Betrages nebst Zinsen zuerkennt, liegt bereits vor.
Die Kanzlei Helbing vertritt eine Vielzahl von Geschädigten der Swiss Gold Treuhand AG. Nicht zuletzt da hier unterschiedliche rechtliche Ansätze in Betracht kommen, empfehlen wir, jeden Einzelfall sorgfältig unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten sowie der Kosten und der Bonität des Anspruchsgegners fachanwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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