Fast 13 Jahre hat es gedauert, bis der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Datenschutzklage gegen Meta getroffen hat.
Quelle: dpa
Geschäftsmodelle in der digitalen Welt können kurzlebig sein. Was heute in den sozialen Netzwerken Millionen von Nutzerinnen und Nutzern in den Bann zieht, ist morgen möglicherweise schon wieder veraltet. Die Mühlen der Justiz hingegen mahlen häufig etwas langsamer.
2021 hatten Hacker die Daten von Millionen von Facebook-Nutzern gestohlen. 03.12.2024 | 2:26 min
Facebook-Spiele waren Ausgangspunkt des Verfahrens
Facebook hatte aus unserer Sicht unzureichend informiert: Wer bekommt die Daten zu welchem Zweck?
Heiko Dünkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
Der eigentliche Fall ist soweit nicht außergewöhnlich. Grundsätzlich können anerkannte Verbände nach deutschem Recht auch gegen unzulässige Geschäftspraktiken vorgehen. Das Landgericht Berlin gab der Verbraucherorganisation in der Sache dementsprechend recht und verurteilte Facebook auf Unterlassung.
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Streit um Klagebefugnis von Verbraucherverbänden
In beiden Fällen stärkten die Richter in Luxemburg die Rechte von Verbraucherverbänden. Zwischenzeitlich hatten sich sowohl der Umgang mit Nutzerdaten auf der Plattform als auch das maßgebliche Datenschutzrecht geändert.
Datenschutz: Rechtslage für Privatpersonen kompliziert
Heute entschied der Bundesgerichtshof dann final, dass das damalige Vorgehen von Facebook gegen Datenschutzregeln verstoßen hat und dass der vzbv in dem Fall auch selbst und ohne konkreten Fall oder Auftrag durch betroffene Nutzer klagen durfte.
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Datenschutz: Mittlerweile mehr Klagemöglichkeiten
Dass es 13 Jahre bis zu einem Urteil gedauert hat, hält Dünkel für problematisch. Die Betreiber großer Plattformen würden seiner Ansicht nach häufig auf Zeit spielen.
Lange Verfahrensdauern spielen Unternehmen wie Facebook in die Hände.
Heiko Dünkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
Quelle: dpa