Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist weit mehr als eine Formalität. Er legt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers fest und definiert die Rahmenbedingungen für seine Tätigkeit. Fehler oder unklare Formulierungen in einem solchen Vertrag können schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben – sowohl für das Unternehmen als auch für den Geschäftsführer selbst.
Wer einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag benötigt, sollte sicherstellen, dass dieser rechtssicher, individuell auf die Unternehmensstruktur abgestimmt und steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich optimiert ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt und warum eine professionelle Vertragsgestaltung entscheidend ist.
Was ist ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und warum ist er so wichtig?
Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag regelt die Anstellung und die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer. Anders als ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag unterliegt er nicht dem klassischen Arbeitsrecht, sondern bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Dienstvertragsrecht.
Die Gestaltung dieses Vertrags hat weitreichende Folgen: Sie bestimmt nicht nur die Vergütung und die Befugnisse des Geschäftsführers, sondern auch Fragen der Haftung, Sozialversicherungspflicht und steuerlichen Behandlung. Zudem kann der Vertrag Klauseln enthalten, die die Geschäftsführertätigkeit erheblich einschränken oder langfristige Verpflichtungen begründen.
Eine fundierte Vertragsgestaltung schützt beide Seiten: Das Unternehmen erhält die nötige Flexibilität, während der Geschäftsführer klare Regelungen zu Vergütung, Haftung und seinen Entscheidungsbefugnissen erhält.
Wichtige Inhalte eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags
Ein professionell gestalteter Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sollte verschiedene Schlüsselaspekte regeln, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
1. Bestellung und Aufgaben des Geschäftsführers
Der Vertrag sollte klar festlegen, ab wann der Geschäftsführer seine Tätigkeit aufnimmt und welche Verantwortlichkeiten er übernimmt. Dabei ist zu beachten, ob er alleinvertretungsberechtigt ist oder gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder Prokuristen handeln muss.
Ebenfalls entscheidend ist die Frage, ob der Geschäftsführer in seinen Entscheidungen frei ist oder ob er Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt.
2. Vergütung und Zusatzleistungen
Die Vergütung des Geschäftsführers kann auf verschiedene Weise geregelt sein:
- Fixgehalt: Eine monatliche oder jährliche Grundvergütung
- Tantiemen und Boni: Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, die an den Gewinn oder Umsatz gekoppelt sind
- Zusatzleistungen: Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Versicherungsschutz
Besonders wichtig ist es, Sonderzahlungen wie Prämien und Gratifikationen klar zu definieren, damit keine automatischen Rechtsansprüche für die Zukunft entstehen.
3. Arbeitszeit und Urlaub
Geschäftsführer unterliegen in der Regel keiner festen Arbeitszeitregelung, da sie als leitende Organe der Gesellschaft agieren. Dennoch sollte im Vertrag festgelegt werden, dass sich die Arbeitszeit an den Erfordernissen des Unternehmens orientiert.
Auch die Urlaubsregelung sollte eindeutig formuliert sein. In der Praxis haben Geschäftsführer oft einen Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Tagen pro Jahr.
4. Sozialversicherungspflicht und steuerliche Behandlung
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob er gleichzeitig Gesellschafter ist und wie hoch seine Beteiligung an der Gesellschaft ist.
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (mit mindestens 50 % der Anteile) gilt in der Regel als selbstständig und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. In anderen Konstellationen kann jedoch eine Beitragspflicht zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Ein falsch eingeordneter Status kann erhebliche Nachzahlungen nach sich ziehen. Eine frühzeitige sozialversicherungsrechtliche Klärung durch eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung kann hier Klarheit schaffen.
5. Haftung und Entscheidungsbefugnisse
Geschäftsführer tragen eine hohe Verantwortung – Fehler können zu persönlicher Haftung führen. Deshalb sollte genau geregelt sein, für welche Entscheidungen der Geschäftsführer haftet und ob das Unternehmen ihn durch eine D&O-Versicherung schützt.
Besonders wichtig sind Klauseln zur Begrenzung der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit und die Definition von Genehmigungspflichten für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen.
6. Wettbewerbsverbote und Nebentätigkeiten
Viele Geschäftsführer-Verträge enthalten ein Wettbewerbsverbot, das den Geschäftsführer daran hindert, während oder nach seiner Tätigkeit für konkurrierende Unternehmen zu arbeiten.
Während ein Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit selbstverständlich ist, muss ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot klar geregelt und finanziell ausgeglichen werden, um wirksam zu sein.
7. Beendigung des Vertrags und Abberufung
Ein Geschäftsführer-Vertrag sollte klare Regelungen zur Kündigung enthalten. Typische Punkte sind:
- Kündigungsfristen (z. B. sechs Monate)
- Abfindungsregelungen
- Freistellungsoptionen nach einer Kündigung
- Automatische Beendigung bei Erreichen des Rentenalters
Wichtig: Die Kündigung eines Geschäftsführers bedeutet nicht automatisch seine Abberufung als Organ der Gesellschaft. Diese muss gesondert durch die Gesellschafter beschlossen werden.
Warum eine professionelle Vertragsgestaltung unverzichtbar ist
Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Unternehmensführung. Unklare oder nachteilige Regelungen können schwerwiegende Konsequenzen haben – sei es durch ungewollte Haftung, steuerliche Nachteile oder unerwartete finanzielle Verpflichtungen.
Daher ist es essenziell, einen solchen Vertrag individuell an die jeweilige Unternehmenssituation anzupassen. Vorlagen oder Musterverträge aus dem Internet greifen meist zu kurz und bergen erhebliche Risiken.
Eine professionelle anwaltliche Beratung stellt sicher, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden und der Vertrag rechtlich einwandfrei ist.
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Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts- und Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer-Verträgen. Wir bieten Ihnen:
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- Rechtssichere Formulierungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung
- Schutz vor unnötiger Haftung und finanziellen Risiken
Ein solider Geschäftsführer-Anstellungsvertrag schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Geschäftsführer selbst. Lassen Sie sich von erfahrenen Experten beraten, um spätere Probleme zu vermeiden.
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