Der Ärger hört nicht auf – aber Sie können ihn stoppen
Ihr Posteingang quillt über mit Werbe-E-Mails, Ihr Telefon klingelt wegen Anrufen, die Sie nie wollten.
Das ist nicht nur nervig, sondern ein Datenschutzverstoß nach der DSGVO.
Sie müssen das nicht hinnehmen – mit einer Abmahnung, der Forderung nach Unterlassung und einem Anspruch auf Schadensersatz können Sie zurückschlagen.
Ich bin Ihre Anwältin und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen – jetzt, bevor Ihre Chancen verblassen.
Ihr gutes Recht: Keine Werbung ohne Zustimmung
Die Datenschutz-Grundverordnung ist klar: Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung dürfen Unternehmen Ihre Daten – E-Mail-Adresse, Telefonnummer, WhatsApp-Kontakt – nicht für Werbung nutzen.
Das gilt für Newsletter, SMS-Angebote oder Cold Calls.
Wenn sie es trotzdem tun, verletzen sie Ihr Persönlichkeitsrecht.
Sie haben drei starke Werkzeuge:
• Abmahnung: Ein Warnschuss, der das Unternehmen in die Pflicht nimmt.
• Unterlassung: Die Garantie, dass die Belästigung aufhört.
• Schadensersatz: Geld für den Stress und den Kontrollverlust über Ihre Daten.
Ich habe schon viele Mandanten unterstützt, die genau das wollten – und gewonnen. Lassen Sie uns das auch für Sie schaffen.
Schritt 1: Die Abmahnung – Ihr Startsignal
Eine Abmahnung ist ein offizielles Schreiben, mit dem wir das Unternehmen auffordern, den Verstoß einzugestehen, ihn zu stoppen und zu zahlen.
Sie enthält:
• Eine Beschreibung des Problems (z. B. „Werbe-E-Mail vom 01.04.2025 ohne Zustimmung“).
• Die Forderung nach einer Unterlassungserklärung („Wir machen das nicht wieder“).
• Einen Schadensersatzbetrag (oft 500–2.000 € als Startpunkt).
Fallbeispiel: Eine Mandantin bekam monatelang Werbe-E-Mails von einem Reiseanbieter, obwohl sie nie zugestimmt hatte. Unsere Abmahnung brachte 1.800 € Entschädigung und die Zusage, ihre Daten zu löschen.
Ohne anwaltliche Hilfe hätte sie sich nur geärgert – statt zu gewinnen.
Praxis-Tipp: Versuchen Sie das nicht selbst. Eine Abmahnung muss rechtlich präzise sein, sonst wird sie ignoriert oder Sie riskieren Gegenklagen. Ich sorge dafür, dass sie sitzt.
Schritt 2: Unterlassung – Ruhe statt Chaos
Wenn die Werbung weitergeht, fordern wir eine verbindliche Unterlassung. Das Unternehmen muss garantieren, Ihre Daten nicht mehr zu missbrauchen – oft mit einer strafbewehrten Erklärung. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder (bis zu 250.000 €).
Fallbeispiel: Ein Mandant wurde mit Werbeanrufen von einem Telekom-Anbieter geplagt. Nach unserer Abmahnung kam keine Reaktion, also gingen wir vor Gericht. Ergebnis: 2.500 € Strafe für die Firma und endlich Stille.
Ihre Privatsphäre ist es wert.Rechtlicher Hintergrund: Die DSGVO (Art. 82) und das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geben uns hier starke Hebel – ich weiß, wie man sie nutzt.
Schritt 3: Schadensersatz – Ihr Ärger zählt
Die DSGVO erlaubt Ihnen, immateriellen Schadensersatz zu fordern – also Geld für die Belästigung, ohne dass Sie finanziellen Schaden beweisen müssen. Wie viel?
• Einmalige Verstöße: 250–1.000 €, z. B. für eine einzelne Werbe-SMS.
• Wiederholte Fälle: 1.000–5.000 €, wenn die Belästigung anhält.
• Schwere Fälle: Mehr, wenn z. B. Ihre Daten verkauft wurden.
Fallbeispiel: Ein Mandant erhielt über Monate Werbe-SMS von einem Online-Shop.
Wir haben abgemahnt und vor Gericht 3.200 € erstritten – unterstützt durch ein EuGH-Urteil von 2023, das sagt:
Jeder Verstoß zählt, kein „schwerer“ Schaden nötig.Zahlen, die motivieren: Gerichte werden großzügiger – 500 € sind oft der Mindestbetrag, 5.000 € keine Seltenheit mehr.
So machen wir’s – Schritt für Schritt
1. Beweise sammeln: Machen Sie Screenshots, speichern Sie SMS oder Anrufprotokolle. Ohne Beweise kein Erfolg.
2. Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie mir – ich prüfe Ihren Fall kostenfrei und sage, was drin ist.
3. Abmahnung verschicken: Ich formuliere sie rechtssicher und lege los.
4. Verhandeln oder klagen: Wenn die Gegenseite nicht zahlt, ziehen wir vor Gericht – mit guten Chancen.
Haben Sie Beweise gesichert?
[ ] Ja [ ] Nein – Mit „Ja“ sind wir startklar!
Typische Fehler vermeiden
• Selbst abmahnen: Ohne juristisches Know-how wird’s wirkungslos.
• Warten: Ansprüche verjähren oft nach 3 Jahren – manchmal früher.
• Zu wenig fordern: 50 € klingen nett, aber 1.000 € sind realistisch.
Ich kenne die Fallstricke und steuere Sie sicher durch.
Warum ich Ihre Partnerin bin
Datenschutz ist kein Luxus, sondern Ihr Recht.
Unternehmen, die Ihre Daten missbrauchen, müssen das spüren.
Ich kämpfe für Sie – bundesweit, strategisch und mit dem Ziel, dass Sie Ruhe und Entschädigung bekommen.
Social-Media-Tipp: Teilen Sie auf X: „Unerlaubte Werbung? Bis zu 5.000 € Schadensersatz möglich – handeln Sie jetzt!“
Haben Sie unerlaubte Werbung erhalten?
Ich setze Ihre Rechte durch – bundesweit und konsequent.
Schreiben Sie mir jetzt für eine erste Einschätzung, bevor Ihre Ansprüche verfallen!