Smarter Habitat GmbH & Co. KG: BaFin-Warnung vom 25.3.2025 –
Anleger sollten dringend Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Die in München ansässige Fa. Smarter Habitat GmbH Co. KG hat laut Warnung der BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vom 25.3.2025 keinen Verkaufsprospekt veröffentlicht, obwohl sie hierzu nach dem Vermögensanlagengesetz verpflichtet wäre.
Anlegern wurde eine KG-Beteiligung an der Smarter Habitat GmbH & Co. KG schmackhaft gemacht, indem mit einem innovativen Baustoff aus Naturfaserabfällen geworben wurde bzw. wird, mit dem Modulhäuser in Dritte-Welt-Ländern in sog. mobilen plug-and-play-Fabriken errichtet werden können. Besonders die Nachhaltigkeit wurde bei diesem Produkt betont.- Werbeslogan: „Smarter Habitat – ein erschwingliches Zuhause für alle – überall!“
Und weiter:
„Verbinden Sie gemeinsam mit uns: Eine gute Sache mit einer großartigen Geschäftsgelegenheit zum richtigen Zeitpunkt – gemeinsam können wir es schaffen!“
„Stell Dir vor, es wäre möglich, Millionen von Menschen menschenwürdigen und erschwinglichen Wohnraum zu Verfügung zu stellen.
Stell Dir eine reibungslose und einfache Produktion all dieser Häuser in der Nähe oder vor Ort vor.
Stell Dir vor, dass diese Häuser vollständig aus natürlichen und regionalen, ja sogar lokalen Materialen hergestellt werden – die meisten davon aus landwirtschaftlichen Abfällen und alle wiederverwertbar und vollständig CO 2-neutral.
Stell Dir vor welche positiven Auswirkungen das für Mensch, Umwelt und Klima haben wird.
Stell Dir vor, dass das Ganze auch noch eine großartige Investmentchance und ein fantastisches Geschäftsmodell ist. Es ist möglich!….“
Anleger konnten sich bereits im Jahr 2022 in Form eines Kommanditanteils mit einer Kommanditeinlage an der Smarter Habitat GmbH Co. KG beteiligen. Der Zeichnung lag lediglich ein Exposé zugrunde, nicht jedoch ein von der BAFin gebilligter Verkaufsprospekt.
Diese Beteiligung wurde im Internet über sog. Finfluencer (z.B. „Wohlstandskanzlei“, „VIP GROUP“) vertrieben und den Anlegern schmackhaft gemacht.
Betroffene Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Unsere Kanzlei übernimmt auch gern unverbindlich die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung, sofern Sie im Zeitpunkt der Zeichnung rechtschutzversichert waren.
Katja Fohrer
Rechtsanwältin