Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, stehe Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung. Ich helfe Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise weiter!
Vorab:
Ich habe mich bereits mit drei Beiträgen hier bei anwalt.de zu Wort gemeldet:
Beitrag vom 24.01.2024
Beitrag vom 30.03.2024
Beitrag vom 21.02.2025
Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile eine dreistellige Zahl von Anlegern und Anlegerinnen.
Inhalt
- Update zu meinem letzten Beitrag vom 21.02.2025:
- Was tun bei einer Rückzahlungsaufforderung?
- Aktueller Verfahrensstand
- Warum anwaltliche Beratung so wichtig ist
- Fazit: Nicht einschüchtern lassen, sondern handeln!
- Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Update zu meinem letzten Beitrag vom 21.02.2025:
Die VentureNet Market AG versendet weiterhin bedrohlich wirkende Forderungsschreiben, in denen Anleger dazu aufgefordert werden, die früher an sie ausgeschütteten Gewinne aus Verträgen mit der Clever Business GmbH zurückzuzahlen.
Wir haben als Kanzlei die angeblichen Ansprüche bereits für eine Vielzahl von Mandanten mit verschiedenen Argumenten zurückgewiesen.
Etliche Anleger haben die angeblichen Ansprüche der Clever Business GmbH auch ohne anwaltliche Hilfe zurückgewiesen oder schlicht nicht auf das Aufforderungsschreiben reagiert. In etlichen uns bekannt gewordenen Fällen haben die betreffenden Anleger dann „Erinnerungen“ und/oder auch „Mahnungen“ erhalten, in denen die Verantwortlichen der VentureNet Market AG die Schrauben nochmals angezogen haben.
Psychologisch einschüchternd drohen die Veantwortlichen etwa mit der „Eintragung ins Schuldnerregister“, dem „Eintrag in die Schufa“, der „Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens“, der „Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ sowie sogar der Einleitung von „strafrechtlichen Schritten“, da angeblich die Nichtzahlung als „möglicher Straftatbestand gemäß § 266 StGB (Untreue) gewertet werden könne“.
Anleger sollten sich nach Möglichkeit von solchen Psycho-Spielchen nicht einschüchtern lassen.
Jegliche Art der angedrohten sog. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen setzt einen vollstreckungsfähigen Titel voraus, den die VentureNet Market AG hier nicht hat und den sie ggf. nach Sicht der Dinge über ein gerichtliches (Mahn-)Verfahren erst erlangen müsste.
Unabhängig davon haben betroffene Anleger natürlich die Möglichkeit, sich gegen die Zahlungsaufforderung allein oder mit anwaltlichem Beistand zu wehren, ob aktuell im außergerichtlichen Verfahren oder – sollte die VentureNet Market AG die Verfahren gerichtlich werden lassen – auch vor Gericht.
Dass eine Nichtzahlung der ausgeschütteten Gewinne hier zudem den Straftatbestand der Untreue erfüllen könnte, erscheint im Übrigen abwegig.
Kurzum:
Was tun bei einer Rückzahlungsaufforderung?
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Erhalten Sie ein solches Schreiben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Prüfen Sie, ob die darin genannten Beträge korrekt sind. Verlangen Sie, wenn nötig, eine konkrete Aufstellung aller Ein- und Auszahlungen. Oft zeigt sich, dass erhebliche Unklarheiten vorliegen und dass die geltend gemachte Summe nicht stimmt.
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Selbst wenn eine (theoretische) Überzahlung eingetreten sein sollte, können Sie unter Umständen verschiedene Aufrechnungsansprüche haben. Beispielsweise könnte Ihnen die Clever Business GmbH, die Clever Business (Schweiz) AG oder eine Rechtsnachfolgerin noch weitere Beträge schulden, so dass sich eine Rückforderung mindert oder entfällt. Rechtlich ist das Thema sehr komplex; daher ist anwaltliche Unterstützung sehr ratsam.
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Mitunter enthalten die Forderungsschreiben oder beigelegte Dokumente bestimmte Vereinbarungen oder „Vergleichsvorschläge“. Seien Sie vorsichtig bei der Unterschrift unter solche Dokumente. Prüfen Sie vorher unbedingt mit einem fachkundigen Anwalt, ob Sie damit nachteilige Rechte aufgeben.
Aktueller Verfahrensstand
Da gegen das Konzept von Clever Business behördlich ermittelt wurde und die BaFin eine Untersagung sowie Abwicklungsverfügung aussprach, steht der Verdacht im Raum, dass Anleger getäuscht oder zumindest nicht korrekt über Risiken und Rechtslage informiert wurden.
Die VentureNet Market AG betont zudem zwar, dass sie keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur Clever Business GmbH habe, doch die Sachlage ist komplex.
Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Verantwortlichkeiten in Einzelfällen gerichtlich geprüft werden müssten.
Warum anwaltliche Beratung so wichtig ist
Angesichts der unübersichtlichen Gemengelage (BaFin-Bescheid, angeblicher Forderungserwerb, drohende Inkassoverfahren und fehlende Transparenz) sind professionelle Einschätzungen unabdingbar. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, unberechtigte Forderungen abzuwehren und gegebenenfalls eigene Ansprüche durchzusetzen.
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Überprüfung der Forderung: Stimmt der geforderte Betrag tatsächlich?
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Abwehrstrategien: Welche Einwendungen und Rechte (z.B. Aufrechnung) stehen Ihnen zu?
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Kommunikation mit der Gegenseite: Formulierung rechtssicherer Schreiben, ggf. Verhandlungen.
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Ergreifen weiterer Schritte: Geltendmachung eigener Ansprüche, ggf. auch vor Gericht.
Fazit: Nicht einschüchtern lassen, sondern handeln!
Die Schreiben der VentureNet Market AG wirken oft einschüchternd und fordern hohe Beträge. Doch längst nicht jeder Zahlungsanspruch ist tatsächlich berechtigt. Wer solche Aufforderungen erhält, sollte:
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Sich nicht unter Druck setzen lassen und mögliche Fristen im Blick behalten.
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Alle relevanten Unterlagen (Verträge, Zahlungsbelege, Schriftwechsel) zusammenstellen.
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Fachlichen Rat einholen, um die eigene Position zu stärken und gezielt zu agieren.
Die BaFin-Anordnung zur Rückabwicklung der Verträge der Clever Business GmbH bedeutet klar: Viele Anleger haben noch Forderungen gegen die ursprüngliche Gesellschaft oder deren Verantwortliche. Wenn nun eine andere Gesellschaft – hier die VentureNet Market AG – Forderungen erhebt, kann dies rechtlich hoch problematisch sein. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich gegen zweifelhafte Ansprüche wehren und Ihre Rechte wahren.
Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen. Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.