Die Messstelle an der BAB 3, Kilometer 86,8 bei Montabaur, Fahrtrichtung Köln, auf Höhe der Notrufsäule, ist ein bedeutender Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung im Land Rheinland-Pfalz. Hier kontrolliert die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Eingesetzt wird dabei ein stationäres Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das in der Praxis zwar als modernes Messsystem gilt, jedoch regelmäßig durch technische Schwächen und fehlerhafte Messungen auffällt. Gerade an dieser Stelle bestehen deshalb besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch, vor allem wenn dieser von einem erfahrenen und spezialisierten Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge geführt wird, der sich seit vielen Jahren bundesweit auf das Verkehrsrecht konzentriert und zahlreiche Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Funktionsweise von PoliScan Speed – und ihre Schwächen
Das PoliScan Speed ist ein sogenanntes Lidar-Messsystem. Es funktioniert, indem es eine Vielzahl von Laserstrahlen im Infrarotbereich aussendet. Diese Strahlen treffen auf das sich nähernde Fahrzeug und werden zurückgeworfen. Aus den Unterschieden in der Laufzeit der Laserstrahlen errechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Zusätzlich erstellt das System ein digitales Foto, das als Beweismittel dienen soll.
Die Technik ist zwar auf dem Papier hochentwickelt, in der praktischen Anwendung jedoch häufig fehleranfällig, insbesondere auf mehrspurigen Autobahnen wie der BAB 3, auf denen Fahrzeuge dicht auffahren, überholen oder sich gegenseitig verdecken. Genau an solchen stark frequentierten Stellen zeigt sich, dass PoliScan Speed nicht immer zuverlässig misst und in vielen Fällen fehlbare oder juristisch anfechtbare Ergebnisse liefert.
Typische Fehlerquellen an der Messstelle Montabaur, BAB 3
Bei der Kontrolle an Kilometer 86,8 treten immer wieder Probleme auf, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen. Dazu gehören unter anderem:
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Fehlzuordnung der Geschwindigkeit: Gerade bei höherem Verkehrsaufkommen erfassen die Laserstrahlen von PoliScan Speed häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig. Das Messsystem ist nicht in der Lage, mit letzter Sicherheit zu erkennen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Dies kann dazu führen, dass eine zu hohe Geschwindigkeit dem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.
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Ungenaue Aufstellung des Messgeräts: Für eine korrekte Messung muss das Gerät exakt ausgerichtet sein. Bereits geringe Neigungsfehler oder eine falsche Justierung in der seitlichen Ausrichtung können zu fehlerhaften Messergebnissen führen.
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Unklare Messbilder: Das sogenannte Beweisfoto ist häufig nicht eindeutig. Unschärfen, Lichtreflexionen oder ein ungünstiger Winkel können dazu führen, dass weder das Kennzeichen noch der Fahrer klar zu erkennen sind. Das erschwert die Beweisführung erheblich.
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Fehlende oder mangelhafte Dokumentation der Eichung: Das Gerät muss regelmäßig geeicht und gewartet werden. Fehlen die entsprechenden Nachweise, ist die Messung nicht verwertbar.
All diese Schwächen lassen sich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten überprüfen. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet eng mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die auf die Analyse und Überprüfung von PoliScan-Messungen spezialisiert sind. In vielen Fällen konnte so bereits eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreicht werden.
Warum ein Einspruch sinnvoll ist – und warum mit Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist an dieser Messstelle nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch erfolgversprechend. Gerade weil PoliScan Speed so häufig technisch und juristisch angreifbar ist, lohnt sich eine genaue Überprüfung durch einen fachlich versierten Verteidiger. Rechtsanwalt Andreas Junge zählt bundesweit zu den renommierten Spezialisten im Verkehrsrecht. Seine langjährige Erfahrung, sein technisches Verständnis und seine strategisch durchdachte Verteidigung machen ihn zu einem äußerst wirkungsvollen Vertreter der Interessen seiner Mandanten.
Für alle Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Besonders erwähnenswert ist dabei: Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Der Einspruch ist also für Betroffene komplett risikofrei.
Kontaktaufnahme – einfach, direkt und jederzeit möglich
Wenn Sie an der Messstelle bei Montabaur geblitzt wurden, empfiehlt es sich, den Bußgeldbescheid nicht einfach zu akzeptieren. Der Kontakt zu Rechtsanwalt Junge ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
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Über das Kontaktformular auf anwalt.de: Besuchen Sie das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge und senden Sie dort Ihre Anfrage. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah.
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E-Mail-Kontakt: Schreiben Sie direkt an junge@jhb.legal, um Unterlagen einzureichen oder Fragen zu stellen.
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Telefonisch: Die Kanzlei ist unter der Nummer 030 39839032 erreichbar.
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In dringenden Fällen – auch außerhalb der regulären Bürozeiten – steht Rechtsanwalt Junge persönlich unter 0179 2346907 zur Verfügung.
Vertrauen Sie auf einen erfahrenen, engagierten und technisch versierten Verteidiger, der bundesweit für seine Erfolge im Verkehrsrecht bekannt ist. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an der Messstelle BAB 3, km 86,8 bei Montabaur lohnt sich – besonders mit der richtigen rechtlichen Unterstützung. Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen, bevor Sie zahlen.
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