Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Geldstrafe für die Meinung, dass SA-Parole „Alles für Deutschland“ nicht strafbar sein soll?

    Juni 15, 2025

    OLG Stuttgart: Alleingeschäftsführer kein Verbraucher

    Juni 15, 2025

    Vernehmung als Zeuge

    Juni 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG)
    Rechtsformen

    Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG)

    adminBy adminMärz 25, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH  haben Insolvenz angemeldet.

    Die DEGAG-Gruppe hatte ursprünglich durch den Kauf, die Sanierung und die Neuvermietung bzw. den Neuverkauf von Wohnblöcken mit Gewinn, Immobilieninvestitionen getätigt, finanziert durch Kredite sowie Eigen- und Fremdkapital.

    Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann. 

    In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits über die Aussetzung der Rückzahlungen an Anleger berichtet.

    Anleger sollten daher dringend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, Anlagevermittler oder dessen Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg.

    Weiterhin werden Insolvenzanträge für zwei weitere mit der Holding verbundene Unternehmen vorbereitet (DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH). 

    Mit dem Insolvenzverfahren wollte die DEGAG – Gruppe die Höhe der Verluste einschränken. 

    Vermittlerhaftung bei Fehlberatung

    Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage. 

    Ob einzelner Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

    Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.

    Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter

    Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG- Gruppe sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen allerdings damit rechnen, dass diese aufgrund des in den Genussrechten vereinbarten Nachrangs hinter denen Forderungen anderer Gläubiger vom Insolvenzverwalter eingruppiert werden. Allerdings stellt sich bei diesem Nachrang die Frage, ob er hinreichend transparent ist und Wirkung entfaltet.

     Im Insolvenzverfahren birgt eine nachrangige Behandung von Anlegerforderungen die Gefahr und das Risiko des Totalverlustes. 

    Dagegen können unwirksame Klauseln zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen der Anlagegesellschaften und Anlagevermittlern führen.

    Daher sollten Anleger die Wirksamkeit der Nachrangklausel in ihren Verträgen im Einzellfall prüfen lassen, da oft intransparente und ungültige Klauseln verwendet werden. Eine qualifizierte Nachrangvereinbarung ist nur dann transparent, wenn bestimmte Details klar formuliert sind.

    Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAG-Gruppe investiert haben.

    Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

    – Zeichnungsschein und Verträge Genussrechte

    – etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft

    – Zahlungsnachweise

    – Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

    – Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

    Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

    Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

    Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und #Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

    KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Main Donau Park
    Gutenstetter Str. 2
    90449 Nürnberg
    Telefon: 0911/760 731 10
    E-Mail: info@ksr-law.de



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleSo erstellst du deinen Businessplan Landwirtschaft
    Next Article Klarna – MitarBeiter Kritiseren Internen „Talentpool“ – Business Insider
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Geldstrafe für die Meinung, dass SA-Parole „Alles für Deutschland“ nicht strafbar sein soll?

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    OLG Stuttgart: Alleingeschäftsführer kein Verbraucher

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Vernehmung als Zeuge

    Juni 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzierung

    Trade Republic: Kunden melden Probleme bei der Steuererklärung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzieren

    Uran als großes Spiel aufgrund des Energiebedarfs von AI-geführtem Energy

    adminJuni 14, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Geldstrafe für die Meinung, dass SA-Parole „Alles für Deutschland“ nicht strafbar sein soll?

    Juni 15, 2025

    OLG Stuttgart: Alleingeschäftsführer kein Verbraucher

    Juni 15, 2025

    Vernehmung als Zeuge

    Juni 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.