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    Home » Anfechtung eines Aufhebungsvertrags in der Schwangerschaft – Ihre Chancen und Möglichkeiten
    Rechtsformen

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags in der Schwangerschaft – Ihre Chancen und Möglichkeiten

    adminBy adminMärz 11, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle und unkomplizierte Lösung sein, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Doch gerade während einer Schwangerschaft kann ein solcher Vertrag für die betroffene Arbeitnehmerin erhebliche Nachteile mit sich bringen. Viele Frauen unterzeichnen den Vertrag unter Druck oder ohne die volle Tragweite der Entscheidung zu überblicken. Doch ist es möglich, einen bereits geschlossenen Aufhebungsvertrag anzufechten? In bestimmten Fällen: Ja!

    Warum ist die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags schwierig?

    Grundsätzlich gilt: Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag ist verbindlich. Anders als bei einer Kündigung greift hier nicht der besondere Kündigungsschutz für Schwangere nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dennoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, einen Aufhebungsvertrag nachträglich anzufechten und somit die Rückkehr ins Arbeitsverhältnis zu erwirken.

    Die Anfechtung kann insbesondere in folgenden Fällen Erfolg haben:

    1. Irrtum oder Täuschung: Wurde die Arbeitnehmerin bewusst oder fahrlässig über ihre Rechte oder die Folgen des Vertrags im Unklaren gelassen, kann dies ein Grund für eine Anfechtung sein.

    2. Drohung oder unzulässiger Druck: Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung oder anderen Nachteilen gedroht hat, um die Unterzeichnung zu erzwingen, kann dies als widerrechtliche Drohung gemäß § 123 BGB gewertet werden.

    3. Fehlende oder unzureichende Aufklärung: Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, eine umfassende Beratung zu bieten, doch wenn wichtige Aspekte verschwiegen wurden, könnte dies ein Ansatzpunkt für eine Anfechtung sein.

    Wann lohnt sich eine Anfechtung?

    Nicht jeder Aufhebungsvertrag kann erfolgreich angefochten werden. Doch gerade in der Schwangerschaft bestehen gute Erfolgsaussichten, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Vertrag unter Druck oder ohne vollständige Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen unterschrieben wurde. Zudem spielt es eine Rolle, wie viel Zeit seit der Unterzeichnung vergangen ist – je früher eine Anfechtung erfolgt, desto besser.

    Ich habe bereits mehrere Mandantinnen erfolgreich dabei unterstützt, aus einem unvorteilhaften Aufhebungsvertrag herauszukommen. Die Erfahrung zeigt, dass es sich in bestimmten Fällen lohnt, für eine Rückkehr ins Arbeitsverhältnis zu kämpfen – oder zumindest eine bessere Lösung zu verhandeln.

    Lassen Sie sich beraten!

    Jede Situation ist individuell. Daher ist eine sorgfältige Prüfung Ihres Falls entscheidend. Gerne analysiere ich für Sie die Erfolgsaussichten einer Anfechtung und entwickle eine passende Strategie.

    Zögern Sie nicht und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Erstberatung!



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