Erhalt eines Anhörungsbogens – so verhalten Sie sich richtig
Der Erhalt eines polizeilichen Anhörungsbogens kann beunruhigend sein. Viele Betroffene fühlen sich verpflichtet, sofort zu reagieren und Angaben zu machen. Doch Vorsicht: Eine unüberlegte Aussage kann mehr schaden als nützen. Hier erfahren Sie, was ein Anhörungsbogen bedeutet und wie Sie sich optimal verhalten.
Was ist ein Anhörungsbogen und warum wird er verschickt?
Die Polizei nutzt den Anhörungsbogen, um Informationen für ihre Ermittlungen zu sammeln. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Beschuldigter geführt werden. Auch wenn das Schreiben so formuliert ist, als müssten Sie es ausfüllen, besteht dazu keine rechtliche Verpflichtung.
Oftmals dient der Anhörungsbogen dazu, Verdachtsmomente zu bestätigen oder neue Beweise zu gewinnen. Ohne genaue Kenntnis der vorliegenden Ermittlungsakten ist es jedoch kaum möglich, die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Eine unbedachte Stellungnahme kann dazu führen, dass Ihre Aussagen gegen Sie verwendet werden.
Sollten Sie den Anhörungsbogen ignorieren?
Ein komplettes Ignorieren ist meist nicht empfehlenswert. Allerdings führt das Nicht-Zurücksenden des Bogens meist nicht dazu, dass das Verfahren eingestellt wird – die Polizei ermittelt regelmäßig Fall weiter. Die klügste Strategie ist daher, sich nicht zur Sache zu äußern und frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen.
Müssen Sie die gesetzte Frist einhalten?
Die in Anhörungsbögen oft angegebene Frist – häufig eine Woche – soll Druck auf den Empfänger ausüben. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Da keine Pflicht zur Stellungnahme besteht, drohen bei Fristversäumnis keine unmittelbaren Konsequenzen. Allerdings sollten Sie nicht unnötig lange zögern und stattdessen umgehend rechtlichen Beistand suchen.
Kann eine Aussage im Anhörungsbogen entlastend wirken?
Viele denken, sie könnten durch eine Erklärung ihre Unschuld beweisen. Doch ohne Einblick in die Ermittlungsakte ist nicht klar, welche Beweise bereits vorliegen. Wer voreilig Angaben macht, läuft Gefahr, ungewollt belastende Informationen preiszugeben. Erst nach anwaltlicher Prüfung kann entschieden werden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Zudem ist dringend davon abzuraten, sich telefonisch bei der Polizei nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen – ein lockeres Gespräch kann schnell zu einer unbedachten Aussage führen.
Ist Schweigen ein Schuldeingeständnis?
Nein! Das Recht zu schweigen ist ein elementares Grundrecht im Strafverfahren. Ihr Schweigen darf nicht negativ gegen Sie gewertet werden. Viel gefährlicher ist es, eine voreilige oder unüberlegte Stellungnahme abzugeben, die sich später als nachteilig erweist.
Müssen Zeugen den Anhörungsbogen beantworten?
Als Zeuge sind Sie – genau wie ein Beschuldigter – nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine richterliche Vorladung vorliegt. Da Zeugen durch ihre Aussagen ungewollt selbst in den Fokus der Ermittlungen geraten können, empfiehlt sich auch hier eine vorherige Beratung durch einen Anwalt. Zudem besteht für nahe Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht, das in vielen Fällen greift.
Warum sollte man einen Strafverteidiger hinzuziehen?
Nur ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen und so eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakten läuft man Gefahr, ungewollt belastende Aussagen zu machen. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte wahren und nicht in eine polizeiliche Falle tappen.
Fazit:
- Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen oder zurückzusenden.
- Angaben zur Sache sollten grundsätzlich erst nach anwaltlicher Beratung erfolgen.
- Ihr Schweigen darf nicht negativ ausgelegt werden.
- Eine unüberlegte Aussage kann Ihre Verteidigung erschweren.
- Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts erhöht die Chance auf eine Verfahrenseinstellung.
Lassen Sie sich beraten! Ein erfahrener Strafverteidiger hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und schützt Sie vor Fehltritten, die schwerwiegende Folgen haben können.