Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Haushaltsloch: Wirtschaftsweiser Truger schlägt Krisen-Soli für Topverdiener vor

    November 12, 2025

    Dryft: Zwei Ingenieurinnen investieren 5 Millionen US-Dollar in ein einstündiges Startup

    November 12, 2025

    Feed und Fudder Podcast 68 – LinkedIn für Unternehmen. Sichtbarkeit Fehlanzeige?

    November 12, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht
    Rechtsformen

    OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht

    adminBy adminFebruar 28, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht – Klage nichteheliches Kind auf Herausgabe Nutzungen + Zinsen gegen das Bundesland

    RA und Notar Krau

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17. Dezember 2014 – 4 U 101/14 – behandelt die Frage, ob ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind eines Erblassers Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen oder Zinsen gegen das Bundesland hat, welches bei Nichtvorhandensein anderer Erben Fiskalerbe geworden ist.

    Im Mittelpunkt steht die rechtliche Auslegung von Art. 12 § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Erbrechts nichtehelicher Kinder (NEhelG).

    Hintergrund des Falls

    Die Klägerin, ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind, verlangte von dem Bundesland, das nach § 1936 BGB als Erbe ihres 1977 verstorbenen Vaters eingesetzt wurde, die Zahlung von 101.298,48 Euro.

    Dieser Betrag wurde als Entschädigung für die Nutzung der Erbschaft sowie für ersparte Aufwendungen durch das Land beansprucht.

    Das Land hatte bereits im Jahr 2003 den Wert des Nachlasses, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, erstattet.

    Die Klägerin forderte darüber hinaus einen Nutzungsersatzanspruch von 4 % jährlich über 30 Jahre.

    Gerichtliche Entscheidung

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Frankfurt.

    OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht – Klage nichteheliches Kind auf Herausgabe Nutzungen + Zinsen gegen das Bundesland

    Der Klägerin steht lediglich ein Anspruch auf den reinen Wertersatz in Höhe des Wertes des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zu.

    Ein weitergehender Anspruch auf Nutzungsherausgabe oder Zinsen besteht nicht.

    Das Gericht argumentierte, dass Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG lediglich einen Ersatzanspruch in Höhe des entgangenen erbrechtlichen Anspruchs gewährt, nicht jedoch Zinsen oder Nutzungsvorteile.

    Die gesetzlichen Bestimmungen nach § 818 Abs. 1 BGB analog oder §§ 2018, 2021 BGB seien nicht anwendbar, da keine Regelungslücke vorliege.

    Der Gesetzgeber habe bewusst entschieden, eine Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder vor 1949 nicht vollständig rückwirkend einzuführen, um den Vertrauensschutz des Staates als Erben nicht zu untergraben.

    Rechtliche Begründung

    OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht – Klage nichteheliches Kind auf Herausgabe Nutzungen + Zinsen gegen das Bundesland

    Das Gericht betonte, dass die bestehende gesetzliche Regelung als verfassungsgemäß angesehen wurde, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2009 eine Neuregelung forderte.

    Diese Neuregelung sah jedoch vor, dass für Erbfälle vor dem 28. Mai 2009 die alte Regelung aus Gründen des Vertrauensschutzes weitgehend bestehen bleibt.

    Der Gesetzgeber wollte den vor dem Stichtag geborenen nichtehelichen Kindern lediglich einen Ausgleich für den Verlust ihres Erbrechts gegenüber dem Staat gewähren, jedoch ohne rückwirkend die Erbfolge zu ändern.

    Fazit

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt verdeutlicht, dass der Anspruch eines vor 1949 geborenen nichtehelichen Kindes auf Wertersatz beschränkt ist und keine Zinsen oder Nutzungsvorteile umfasst.

    Dies entspricht der Intention des Gesetzgebers, den Staat in seiner Erbenstellung nicht rückwirkend zu belasten, sondern lediglich einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

    Die Revision wurde zugelassen, um eine weiterführende Klärung der Rechtslage zu ermöglichen.

    OLG Frankfurt 4 U 101/14 Fiskuserbrecht – Klage nichteheliches Kind auf Herausgabe Nutzungen + Zinsen gegen das Bundesland



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWarum Investoren nicht „nein“ sagen (und wie man „in Millionen) | Souvik Sarkar |
    Next Article Taktile bekommt 52 Millionen Euro von Top-Investoren
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202540 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202539 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202526 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    Dryft: Zwei Ingenieurinnen investieren 5 Millionen US-Dollar in ein einstündiges Startup

    adminNovember 12, 2025
    Cashflow

    Ich mache alles selbst

    adminNovember 12, 2025
    Cashflow

    „Loser-Mentalität“: Gründer rechnet mit Deutschlands Startup-Szene ab

    adminNovember 12, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202540 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202539 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202526 Views
    Unsere Auswahl

    Haushaltsloch: Wirtschaftsweiser Truger schlägt Krisen-Soli für Topverdiener vor

    November 12, 2025

    Dryft: Zwei Ingenieurinnen investieren 5 Millionen US-Dollar in ein einstündiges Startup

    November 12, 2025

    Feed und Fudder Podcast 68 – LinkedIn für Unternehmen. Sichtbarkeit Fehlanzeige?

    November 12, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.