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    Home » Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?
    Rechtsformen

    Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

    adminBy adminFebruar 26, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

    Das Fahrverbot stellt eine der einschneidendsten Sanktionen im Verkehrsrecht dar. Es soll Verkehrsteilnehmer sensibilisieren und durch eine spürbare Einschränkung eine erzieherische Wirkung entfalten. Doch wie verhält es sich, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und der gerichtlichen Entscheidung mehrere Jahre vergangen sind?

    Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 20.01.2025, ORbs 24 SsBs 192/24)auseinandersetzen. Es kam zu dem Ergebnis, dass ein Fahrverbot seinen eigentlichen Zweck verfehlen kann, wenn eine überlange Verfahrensdauer vorliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.

    Das Fahrverbot als Denkzettel – eine Maßnahme mit zeitlicher Grenze

    Nach § 25 Abs. 1 StVG ist das Fahrverbot als erzieherische Maßnahme ausgestaltet. Es soll betroffene Fahrer dazu anhalten, ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

    Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass diese Erziehungsfunktion mit zunehmendem Zeitablauf ihre Legitimation verlieren kann. Insbesondere dann, wenn:

    • Seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind,
    • die lange Verfahrensdauer nicht durch den Betroffenen verschuldet wurde,
    • in der Zwischenzeit keine weiteren Verkehrsverstöße begangen wurden.

    Diese Grundsätze wurden bereits in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen anerkannt.

    Die Entscheidung des OLG Dresden: Fahrverbot aufgehoben nach drei Jahren Verfahrensdauer

    In dem entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht ursprünglich ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legte jedoch Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass das Fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt sei, da zwischen dem Verkehrsverstoß und der Entscheidung mehr als drei Jahre lagen.

    Besonders ausschlaggebend war:

    • 1 Jahr und 4 Monate des Zeitablaufs entfielen auf die Zeit nach der erstinstanzlichen Entscheidung.
    • Der Betroffene hatte sich in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten.
    • Die Verzögerung war nicht auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen.

    Das Gericht stellte fest, dass unter diesen Umständen das Fahrverbot seinen ursprünglichen Zweck – die erzieherische Wirkung – nicht mehr erfüllen könne.

    Rechtsschutz bei langen Verfahrensdauern

    Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtsstaatsprinzips und ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip. Dazu gehört auch das Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Zeit.

    Verzögerungen im Bußgeldverfahren können nicht nur zur Aufhebung eines Fahrverbots führen, sondern in bestimmten Fällen sogar eine Milderung der Geldbuße oder eine Verfahrenseinstellung begründen.

    Auch wenn die Verzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil eingetreten ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen eingreifen, falls der Betroffene aufgrund der verspäteten Entscheidung unverhältnismäßig benachteiligtwürde.

    Welche Möglichkeiten bestehen, um gegen ein drohendes Fahrverbot vorzugehen?

    Betroffene, die sich mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sehen, sollten prüfen lassen, ob eine unangemessen lange Verfahrensdauer vorliegt. Insbesondere wenn:

    • der Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zurückliegt,
    • das Verfahren sich ohne eigenes Zutun verzögert hat,
    • keine weiteren Verkehrsverstöße hinzugekommen sind,
    • die persönlichen oder beruflichen Umstände besonders nachteilig betroffen wären.

    In vielen Fällen lassen sich auf dieser Grundlage erfolgversprechende Verteidigungsstrategien entwickeln.

    Fazit: Eine lange Verfahrensdauer kann das Fahrverbot entfallen lassen

    Die Entscheidung des OLG Dresden verdeutlicht, dass ein Fahrverbot nicht mehr zwangsläufig verhängt werden muss, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß bereits lange zurückliegt. Maßgeblich ist hierbei die Zeitspanne bis zur letzten tatrichterlichen Entscheidung.

    Betroffene sollten daher nicht vorschnell ein Fahrverbot hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob es aufgrund einer überlangen Verfahrensdauer entfallen kann.

    Falls Sie mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

    📞 Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.



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