Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koblenz (LG Koblenz v. 7.11.2024 – 1 O 68/24) sorgt für Aufsehen im Maklerrecht. Die zentrale Frage: Ist eine Kundin zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn der Makler den Vertrag eigenmächtig und ohne Bezug zu ihrem Verhalten kündigt? Das Gericht entschied: Nein.
Der Fall: Kündigung des Maklervertrags durch den Makler
Eine bundesweit tätige Online-Immobilienmaklerin bot ein Mehrfamilienhaus für 140.000 € mit einer Käuferprovision von 3,57 % an. Eine Interessentin stellte eine Anfrage, erhielt das Exposé und ging einen Maklervertrag mit der Klägerin ein. Später besichtigte ihr Lebensgefährte die Immobilie und das Paar erwarb diese schließlich für 145.000 €.
Kurz vor dem notariellen Kaufvertrag kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Lebensgefährten der Beklagten und der Maklerin über Finanzierungsnachweise. Die Maklerin fühlte sich bedroht und entschied daraufhin, ihre Leistungen einzustellen und den Maklervertrag einseitig zu kündigen – dennoch forderte sie die volle Provision ein.
Das Urteil: Kein Anspruch auf Maklerprovision
Das Landgericht Koblenz wies die Klage der Maklerin ab. Begründung:
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Zwar war der Maklervertrag durch die Nachweisleistung erfüllt.
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Dennoch verstieß die Maklerin gegen § 242 BGB (Treu und Glauben), da sie den Vertrag ohne Verschulden der Beklagten kündigte.
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Der Konflikt bestand lediglich mit dem Lebensgefährten – dieser war jedoch kein Vertragspartner.
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Durch die Kündigung und Verweigerung weiterer Leistungen verlor die Maklerin ihren Anspruch auf Vergütung.
Das Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall: Makler müssen selbst bei abgeschlossener Nachweisleistung ihre Treuepflichten gegenüber Kunden wahren. Eine vorschnelle Kündigung kann den Provisionsanspruch gefährden.
Fazit & Ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer
Dieses Urteil zeigt deutlich: Makler können nicht einfach aus persönlichen Gründen Verträge auflösen und trotzdem eine Provision verlangen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Provisionsforderung rechtmäßig ist, lassen Sie sich beraten!
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